Autor: admin

Warum eine Bürgerversicherung für Geringverdiener, Durchschnittsverdiener, Rentner, Mieter und Vermieter schlecht ist

Die #Bürgerversicherung in der #Krankenversicherung oder #Rentenversicherung wird durch viele Bürger positiv bewertet. – Zunächst! –

Denn bei genauer Betrachtung ist die Bürgerversicherung für alle #gesetzlich # # #Versicherten mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die Bürgerversicherung in Deutschland und ihre Folgen —>

Die Bürgerversicherung in Deutschland

Findest Du die Idee auch gut?

Ein System, in das alle Bürger einzahlen und alle Bürger ihre Leistungen beziehen……

Hört sich ja nicht schlecht an…..
Auf den ersten Blick hört sich das gerecht an.

Schaust Du aber einmal genau hin, dann ist die siehst Du sehr schnell, dass in einer Bürgerversicherung besonders auch die sozial Schwächeren extrem benachteiligt sind.

Warum dies der Fall ist, wird Dir hier sehr schnell deutlich.

Unterscheiden muss man hierbei jedoch zunächst zwischen einer Bürgerversicherung

  • in der Krankenversicherung
  • und in der Rentenversicherung.

Wer sich mit den beiden Bürgerversicherungen befasst, sollte auch erkennen, wie der Beitrag berechnet wird und was bei den Leistungen passieren kann.

Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung würde beim Beitrag bedeuten, dass der Beitrag bei allen Versicherten aus allen Einnahmen berechnet wird. Einzelne Einnahmen nicht zu berücksichtigen, wäre wieder ungerecht.

Die Linke will, dass der Beitrag ohne Obergrenze berechnet wird und die SPD bis zu einem Höchstsatz. Aber auch Gruppen wie die #AfD haben bei der Bürgerversicherung Vorstellungen, die außerhalb jeder Realität sind.
Was bedeutet dies beispielsweise für

  • Rentner
  • Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Mieter

Bei den Rentnern

Würde die Beitragsberechnung in der Krankenversicherung bei Rentnern aus allen Einnahmen berechnet, dann würde hierdurch die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

Die Beiträge würden dann ja auch aus allen Einnahmen bzw. Einkünften berechnet. Hat ein Rentner noch Nebeneinkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit, Zinseinkünfte oder Mieteinkünfte, dann müsste auch daraus ein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden.

Beispiel Zusatzverdienst:
Der Rentner Anton Müller hat eine Rente von 1.100 Euro und verdient mtl. für Fahrdienste 500 Euro. Bei einem Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von ca. 20 % bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass der Rentner aus dem Zusatzverdienst 50 Euro bezahlen muss.

Übrigens. Auch wenn ein Arbeitnehmer einen Zweitjob ausübt, müsste ein voller Krankenversicherungsbeitrag daraus gezahlt werden. Bei 500 Euro Nebenverdienst wären dies 100 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beispiel Zinseinkünfte:
Der Rentner Max Muster hat eine Rente von 1.100 Euro und hat erhält pro Jahr Zinseinkünfte von 500 Euro. Für Zinseinkünfte müsste er den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtbeitrag alleine bezahlen.
Rund 20 %, also 100 Euro würden dann von den Zinseinkünften fällig. Dies würde im Übrigen nicht nur für Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer fällig werden.

Beispiel Vermietung:
Der Rentner Paul Müller erhält ebenso eine Rente von 1.100 Euro. Er vermietet seine Eigentumswohnung an Franz. Der Vermieter hat daraus mtl. Mieteinkünfte von 800 Euro.
Der Vermieter müsste daraus 20 % Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Damit wären monatlich 160 Euro fällig.
Der Vermieter wird diesen Zusatzaufwand natürlich mittelfristig durch Mieterhöhungen wieder ausgleichen wollen. Damit ein Vermieter 160 Euro netto ausgleichen will, müsste er im Durchschnitt die Miete um rund 240 Euro erhöhen.

Beispiel Mieter:
Wenn der Mieter mit dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet werden wird, dann hat der Mieter mit einer Mieterhöhung von 800 Euro auf 1.040 Euro allein durch die Einführung der Bürgerversicherung zu rechnen. Das ist eine Mieterhöhung von 30%!

Denn wenn der Vermieter damit belastet wird, dann wird er natürlich diese Mehrbelastung mittelfristig an den Mieter weitergeben!

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Die Befürworter der Bürgerversicherung vertreten die Ansicht, dass eine Bürger-Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen genug Konkurrenz wären. Die gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK, DAK & Co. würden sich schon genug eigene Konkurrenz machen, damit ein Wettbewerb ausreichend vorhanden wäre.
Genau diese Aussage ist eben nicht richtig. Deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie. Staatliche Systeme wie in England oder Bürgerversicherungen in Schweden waren in der Pandemie total überlastet.

Warum waren diese staatlichen Systeme völlig überlastet?
Ganz einfach. In den vergangenen Jahren haben Regierungen mit einer staatlichen Gesundheitsvorsorge bzw. auch Bürgerversicherungen ihre Leistungsvorsorge überproportional abgebaut.
Wenn eine Regierung Geld einsparen will, dann dort, wo man es zunächst nicht sofort sieht. Beispiel: Vorsorge mit Intensivbetten.

Schaut man sich die Anzahl der Intensivbetten ja Land in Europa pro 100.000 Menschen an, dann ergibt sich für

  • Deutschland: 33,9
  • Frankreich: 16,3
  • Italien: 8,6
  • Spanien: 9,7
  • England: 10,5
  • Schweden: 5,8

Grund:

Die Leistungen der Gesundheitssysteme werden bei gesetzlich festgelegten Systemen der Bürgerversicherung nahezu zu 100 % gesetzlich vorgegeben.

Wenn in diesen Systemen Geld eingespart werden muss, dann durch Leistungskürzungen.

Ein echter Wettbewerb ist ausgeschaltet.
Und so gibt es bei den Bürgerversicherungen oder staatlich autarken Gesundheitssystemen eben beispielsweise Kürzungen bei der Vorsorge von Intensivbetten oder Leistungsabbau, der vom Alter der Versicherten abhängt.

Eine Herz-OP mit 75 Jahren wird regelmäßig nicht durch das staatliche Gesundheitssystem in England finanziert. Wer es sich leisten kann, darf sich privat operieren lassen.

Schaut man sich das englische Gesundheitssystem genauer an, dann wird deutlich, wie miserabel die Versorgung dort ist. Deutschland hat beispielsweise rund 28 % mehr Ärzte, als England.

Fachärzte gibt es fast ausschließlich in Krankenhäusern. Und diese Fachärzte sind auch dort Mangelware.

Staatlich vollständig gesteuerte Systeme wie eine staatliche Gesundheitsvorsorge bzw. Bürgerversicherung sind letztendlich gut vergleichbar mit der Autoindustrie in der ehemaligen DDR.

In der DDR konnte man zwischen Trabbi, Wartburg und Lada. Die Lieferzeiten waren bis zu 17 Jahre. Eine technische Weiterentwicklung gab es letztendlich nicht.
Hätte man den Preis noch etwas drücken müssen, dann hätte der Staat die Polsterung vielleicht noch etwas reduziert.

Technische Verbesserungen waren nicht notwendig, denn der DDR-Bürger konnte nur diese Automarken kaufen.

Wer in Schweden in der Krankenversicherung versichert ist, muss seit 2013 einen bürokratischen Weg beispielsweise bei Herzerkrankungen durchlaufen. Wenn der Allgemeinmediziner feststellt, dass eine Herzerkrankung vorliegt, dann wird zunächst eine Überweisung zum Kardiologen vorgenommen.

Der Kardiologe muss bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung dies der Stadtverwaltung vorschlagen.
Die Stadtverwaltung entscheidet dann, wann wer in das Krankenhaus darf. Ob ein Bürgermeister, Politiker, Selbstständiger oder ein Behinderter vorgezogen wird, entscheidet also die Stadtverwaltung.

Schaut man sich die staatlichen Systeme genau an, dann ist auch auffällig, dass bestimmte Leistungen, die im deutschen System noch versichert sind, in Bürgerversicherungen völlig ausgeschlossen sind.

Beispiel Zahnersatz.

In Deutschland wird noch bis zu 60 % der Grundversorgung gezahlt. Besser, als nichts kann ich da nur sagen.
In England ist der Zahnersatz komplett selbst zu bezahlen. Es ist nicht nur optisch gewöhnungsbedürftig, sondern auch medizinisch ein großes Problem. Fehlen die Zähne, haben Magen und Darm erhebliche Verdauungsprobleme.
Nun sagen Befürworter der Einheits-Zwangssysteme – also der Bürgerversicherung – man könne sich ja auch zusätzlich privat krankenversichern.
Das ist zwar richtig, allerdings kann sich eine Zusatzkrankenversicherung eben nur derjenige leisten, der gut verdient.

Und was die Befürworter ebenso verschweigen ist, dass Zusatzversicherungen vom Versicherten alleine gezahlt werden müssen.

Werden beispielsweise viele gesetzliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt und diese müssen dann privat versichert werden, dann ist der Beitrag für diesen Teil alleine zu bezahlen.

Wenn also der gesetzliche Beitrag zum Beispiel um 50 Euro netto sinkt weil man Leistungen aus dem gesetzlichen Versicherungsschutz herausnimmt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Euro), dann steigt der Beitrag für eine private Zusatzversicherung auf 100 Euro.

Da auch die Verwaltung der privaten Zusatzversicherung Geld kostet, steigt der Nettobeitrag hierfür auf ca. 105-110 Euro an.

Eine sogenannte Bürgerversicherung – also eine Zwangs-Einheitsversicherung – ist gerade für die sozial Schwachen und auch für den Durchschnittsbürger nicht passend. Seltsamerweise wollen jedoch gerade die Parteien, die die sozial Schwachen vertreten wollen, eine Bürgerversicherung.

Was steckt dahinter? Warum wollen gerade die Linke, SPD und auch in Teilen die Grünen dies Zwangsversicherung haben?

Dahinter stecken zwei Gedanken:

  1. Es ist die Ideologie des Sozialismus eine Einheitsversicherung zu bewerben. Wie schlecht dies ist, hatte doch auch der Zusammenbruch der DDR gezeigt.
    Auch die Pandemie zeigte deutlich, dass eine Einheitsversicherung oder eine Bürgerversicherung extreme Lücken offenlegt. Warum gab es beispielsweise Staaten, die meinten, man muss nur Abstand halten und an die Vernunft der Menschen appellieren. Ganz einfach, die finanziellen Mittel der Bürgerversicherung reichten nicht mehr aus. Und in so manchen Land waren die Intensivbetten überbelegt.
  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein finanzielles Problem durch ihr eigenartiges Finanzierungssystem.Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die heutigen Leistungsausgaben durch heutige Beitragseinnahmen finanziert.Und die gleiche Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung trifft auch die gesetzliche Krankenversicherung.

    Das Durchschnittsalter ist in den letzten 50 Jahren angestiegen.

    Entwicklung des Durchschnittsalters:
    1960: ca. 34 Jahre
    1990: ca 38 Jahre
    2019: ca. 43 Jahre

    Besonders steigen die Ausgaben bei den Versicherten der älteren Generation, die 75-80Plus ausmacht. In einer Grafik der Barmer Ersatzkasse wurde einmal dargestellt, wie hoch die Leistungsausgaben beispielsweise ein 80-Jährige– gemessen am Beitrag verbraucht.
    Ein 80-Jähriger verbraucht etwa das 7,5-fache eines 20-Jährigen. Für die Finanzierung der Leistungen von zwei 80-Jährigen sind also 15 Menschen im Alter von 20 Jahren notwendig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Beiträge, die heute eingenommen werden, werden sofort wieder ausgegeben (mit Ausnahme von minimalen Rücklagen für Epidemien).
Da das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Menschen leben, werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung immer höhere leistungsausgaben notwendig.

Die privaten Krankenversicherungen haben das Problem schon vor Jahren erkannt und haben Alterungsrückstellungen gebildet. Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherten beträgt heute über 270 Mrd. Euro.

Hätte die gesetzliche Krankenkasse ebenso Altersrückstellungen aufgebaut, dann müssten heute etwa 2.500 Mrd. Euro – also 2,5 Bio. Euro – dort vorhanden sein.
Die gesetzlichen Kassen haben dies jedoch nicht.

Durch die Einführung einer Zwangsversicherung – auch Bürgerversicherung genannt – will man den Wettbewerber „Private Krankenversicherung abschaffen.
Wenn es keine private Krankenversicheurng als Krankheitskostenvollversicherung mehr gibt, sind auch weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Denn wenn es keine Alternative mit mehr Leistungen gibt, dann kann man nur von einer Bürgerversicherung in eine andere Bürgerversicheurng wechseln.

Die Idee bestimmter Politiker oder Parteien sind hier schon perfide. Man will ein funktionierendes duales Gesundheitssystem abschaffen, damit die gesetzlichen Kassen, die Verlustreich gearbeitet haben und nichts angespart haben von dem Mitbewerber befreit werden.

Und dieses Vorgehen wird dann noch dem Bürger positiv als Bürgerversicherung verkauft.

Wer nun meint, dass rechtspopulistische Parteien die bessere Wahl wären, der irrt. Die AfD äußert sich im Wahlprogramm zwar nicht konkret, ist aber eher republikanisch eingestellt.

Rechtspopulisten wollen prinzipiell jedoch, dass es keine Bürgerversicheurng gibt, sondern eher den Weg der Republikaner in den U.S.A. Jeder darf sich versichern, wenn er es will. Keiner muss sich versichern.

Die Folgen einer nur freiwilligen Krankenversicherung sind in der Corona-Pandemie in den USA deutlich geworden.

In keinem anderen Land sind so viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, wie in den U.S.A.
Also: Auch ein Krankenversicherungssystem, das nur eine freiwillige Versicherung vorsieht, ist keine Lösung.

Das deutsche duale Gesundheitssystem verbindet viele positive Bereiche:

  1. Jeder muss in einer Krankenversicherung versichert sein
  2. Gesetzlich und privat Krankenversicherte erhalten eine Mindestleistung, die durch den Wettbewerb zwischen beiden Systemen auch nicht abgeschafft werden kann.

Wer die Auffassung vertritt, dass eine Einheitsversicherung ausreichend ist, muss sich im Klaren sein, dass dann die Leistungen nicht mehr verbessert werden, sondern eher weiter abgebaut werden.
Welche Leistungen wurden denn in der gesetzlichen Krankenkasse schon abgebaut?

Nachfolgend ein kleiner Auszug:

  1. Kostenfreie Krankenversicherung für Rentner
  2. Beiträge zur Krankenversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung für Rentner
  3. Zahnersatz mehrmals reduziert auf heute 60 % Grundversorgung; dies entspricht etwa 30 % der Zahnersatzkosten.
  4. Rezeptgebühr
  5. Brillenleistung
  6. Abschaffung Sterbegeld
  7. etc.
    In welchen Bereichen könnte durch die Einführung der Bürgerversicherung noch weitere Einschränkungen folgen?
  8. Abschaffung der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
  9. Beiträge aus Mieten, Zinseinkünften, privater Rentenversicherung
  10. Keine Leistungen bei Zahnersatz
  11. Erhöhung von Rezeptgebühr und stationäre Selbstbeteiligung
  12. Absenkung der Gehaltsfortzahlung

#GKV #PKV #AOK #TK #Wahl #Bundestagswahl #Rentner #cdu

Erben Testament Pflege Sozialhilfe – Was diese 4 Begriffe verbindet und fast niemand weiß

#Erbe #Testament #Pflege #Sozialhilfe – Was diese 4 Begriffe verbindet

Wer ist Erbe? –

Die #Erbreihenfolge ohne #Testament

Die Erbreihenfolge ist gesetzlich geregelt.

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die Erbreihenfolge.

Es macht Sinn auch den Stammbaum im #Notfallordner abzuheften.

Wenn ein Testament vorhanden ist können noch trotzdem #Kinder – falls diese nicht vorhanden sind, die Eltern- pflichtteilsberechtigt sein.

Beseonders bei Paaren oder Ehepaaren ohne Kinder können dann zum Beispiel pflegebedürftige Eltern (mit Sozialhilfe) ein Erbanspruch oder einen Pflichtteilsanspruch haben.

Eine Ablehnung ist bei Sozialhilfe nicht möglich!
Deshalb auch das Erbe frühzeitig regeln!!!

Besonders extrem kann dies bei Unternehmern sein, wenn der Inhaber verstirbt und dann – weil Kinder nicht vorhanden sind- die pflegebedürftigen Eltern pflichtteilsberechtigt sein oder die Geschwister erben weil kein Testament vorhanden ist.

Nach folgender gesetzlicher Erbreihenfolge:

  1. Ordnung
  2. Ordnung
  3. Ordnung
  4. Ordnung
  5. Ordnung
    Wenn niemand vorhanden ist, dann der Staa

  1. § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung. (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2)
  2. §1925 BGB – Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
  3. §1926 BGB – Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. … (4) Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Großelternpaar nicht mehr und sind Abkömmlinge der Verstorbenen nicht vorhanden, so erben die anderen Großeltern oder ihre Abkömmlinge allein.
  4. Die Erben 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. … Vielmehr erhöht sich der Erbanteil der anderen Urgroßeltern. Wenn kein Urgroßelternteil mehr lebt, erbt derjenige von diesen Abstammende, der zum Erblasser durch die wenigsten vermittelten Geburten getrennt ist, alleine.
  5. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Erben der 5. Ordnung sind die noch entfernteren Verwandten. Bei diesen beiden Ordnungen ist das Eintrittsrecht der Kinder zu den Ordnungen 2 und 3 abweichend geregelt: Stirbt ein Urgroßelternteil, so treten an dessen Stelle nicht automatisch seine Kinder.
  6. Der Staat ist als gesetzlicher Erbe ein Zwangserbe. Er kann das Erbe nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB) oder darauf verzichten. … Der Fiskus kann auch nicht ohne Bestimmung eines anderen Erben von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen (§ 1938 BGB) oder für erbunwürdig (§ 2344 Abs. 1 BGB) dieser Personen, wenn kein anderer Erbe vorhanden ist.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

—> Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner.
Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

Notfallordner – Wer war der Erfinder?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Notfallordner
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht. 

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

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Video zu Notfallordner für Paare ohne Kinder – Hättest Du das gedacht?

9,66 Mio. Ehepaare sind in Deutschland ohne Kinder. Zusätzlich gibt es nochetwa 2,19 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Somit gibt es 11,85 Mio. Paare ohne Kinder.

Die rechtlichen Aspekte werden oft vergessen.

So sind viele Paare der Ansicht, dass beispielsweise der Partner für einen alles erledigen darf, wenn man durch Krankheit oder Unfall selbst nicht mehr geschäftsfähig ist.

Auch beim Erbe meinen die Paare ohne Kinder, dass automatisch der Partner dann alles erbt. Besonders oft sind Ehepaare der Auffassung, dass der überlebende Ehepartner alles erbt.

Das folgende Beispielvideo von www.notfallordner-vorsorgeordner.de aus der Serie „Hättest Du das gedacht?“ klärt hier auf.

Einzelheiten die wichtig sind

Besonders wichtig ist eine Generalvollmacht. Hierzu sollte natürlich auch ein 100%iges vertrauen vorhanden sein. Die Generalvollmacht ist mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht verknüpft.

Durch die Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte (also der Partner, der noch geschäftsfähig ist) alle festgelegten Dinge erledigen. Den Umfang kann der Vollmachtgeber (die Person, die eine Vollmacht erteilt) selbst festlegen.

Die Generalvollmacht sollte beim Notar beurkundet werden. Ist die Generalvollmacht nicht beim Notar beurkundet, dann gilt die Generalvollmacht nicht für andere Dinge, die beurkundet sind.

Beim Notar beurkundet sind beispielsweise Immobilien, also Grundstücksbesitz, Eigentumswohnungen, Immobilienkredite oder auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG).

Wer beispielsweise keine notarielle Generalvollmacht hat – sondern eine handgeschriebene Generalvollmacht – und später eine Immobilie erbt und dann geschäftsunfähig wird, hat durch eine handgeschriebene Generalvollmacht eine Teilvollmacht. Die handgeschriebene Generalvollmacht ist nutzlos, wenn es um die Immobilie geht.

Auch verheiratete Paare sollten darauf achten, dass eine eigene notarielle Generalvollmacht vorhanden ist. Ein Ehepartner kann nicht automatisch für den anderen Ehegatten handeln.

Wird der Ehemann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder z. B. einen Herzinfarkt auch geschäftsunfähig, dann sollte eine Generalvollmacht vorhanden sein.

Ist keine Generalvollmacht vorhanden, dann muss der geschäftsfähige Ehepartner die Betreuung beim Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) beantragen.

Nicht in jedem Fall erhält der Ehepartner die Betreuung. Und selbst wenn der Ehepartner die Betreuung erhält, dann muss der Partner oder auch der Ehepartner das Vermögen des Geschäftsunfähigen separat verwalten.

Wird eine Unfallinvaliditätsleitung beispielsweise fällig, dann darf der geschäftsfähige Partner (Betreuer) diese Leistung nicht für sich oder die Familie verwenden, es sei denn die Unfallversicherung hat bestimmte vertragliche Konstruktionen erfüllt oder es besteht eben eine Generalvollmacht.

Telefon: 07156 / 967 19 00

Neben der separaten Verwaltung des Vermögens und Eigentums vom Partner (egal ob Ehepartner oder Partner) muss dann auch jährlich eine Einnahme-Überschussrechnung und eine Vermögensübersicht bzw. Vermögensveränderungsbilanz erstellt werden,

Deshalb ist es besser, wenn ein Paar oder Ehepaar eine Generalvollmacht beim Notar beurkunden lässt.

Übrigens sollte auch für Kinder eine eigene beurkundete Generalvollmacht ab 18 erstellt werden. Bei einem Vermögen von 5.000 Euro kostet die Generalvollmacht etwa 100 Euro inkl. MWSt. (davon 45 Euro Netto Notargebühr, Rest Schreibgebühren und MWS.).

Die Generalvollmacht ab 18 ist deshalb wichtig, weil Eltern nur bis zum Ende des vollendeten 17. Lebensjahr für die Kinder entscheiden dürfen. Ab 18 ist Schluss.

Erleidet das Kind ab dem 18. vollendeten Lebensjahr einen Unfall oder Krankheit und ist nicht mehr geschäftsfähig, haben die Eltern keine Entscheidungsbefugnis.

Paare und Ehepaare im Todesfall

Stirbt ein Partner oder Ehepartner, dann ist entscheidend, ob

  • kein Testament
  • ein handgeschriebenes Testament
  • ein notariell beurkundetes Testament

vorhanden ist.

Erben ohne Testament

Wenn kein Testament vorhanden ist, geht die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der überlebende unverheiratete Partner erbt nichts!

Der verheiratete überlebende Ehepartner erbt teilweise. Wie viel der überlebende Ehepartner erbt, ist abhängig, ob Kinder und andere Verwandte noch leben.

Sind beispielsweise keine Kinder vorhanden, aber es leben noch die Eltern, dann haben die Eltern einen Erbanspruch. Könnten die Eltern noch auf den Erbanspruch verzichten, dann kann der überlebende (Ehe-)Partner auch vollständig erben. Ist aber eines der Eltern Pflegefall, dann ist der Verzicht regelmäßig nicht möglich.

Erben mit handgeschriebenen Testament

Hat das Ehepaar ein Testament handschriftlich – juristisch einwandfrei – verfasst, dann können sie sich zwar gegenseitig als Erben einsetzen, allerdings gibt es einen sogenannten Pflichtteil, den Kinder oder auch Eltern erben!

Sind die Eltern Pflegefall und das Sozialamt ist involviert, dann ist ein Erbverzicht auf den Pflichtteil durch die Kinder oder Eltern nicht mehr möglich. Ein Erbverzicht auf den Pflichtteil muss im Übrigen beim Notar beurkundet werden.

Oft besteht die irrige Auffassung, dass ein handgeschriebenes Testament ausreichend ist. In vielen Fällen kann ein handgeschriebenes Testament nicht nur falsch sein, sondern auch nicht preiswerter, als ein Testament vor dem Notar.

Wenn nur ein handgeschriebenes Testament vorhanden ist, dann wird im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren eines Erbscheines sind in gleicher Höhe wie die Gebühren bei einem Testament. Ist das heutige Vermögen sogar geringer als im späteren Todesfall, weil:

  • das Vermögen durch Ersparnisse
  • die Immobilienpreise ansteigen
  • man vielleicht selbst noch erbt,

dann ist der Erbschein vielleicht erheblich teurer.

Besteht ein notarielles Testament, dann ist im Todesfall auch kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung notwendig. Die Testamentseröffnung kostet 100 Euro.

Sofern jemand jedoch eine sehr kleine Rente hat, geringe Ersparnisse hat, nichts mehr erben wird und im Pflegefall das gesamte Vermögen dann aufgebraucht wäre, dann wäre das handschriftliche Testament inklusive Erbschein vielleicht nicht teurer, als ein Testament mit Testamentseröffnung.

Wenn es um die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Testament geht, dann ist der Notfallordner – Vorsorgeordner ein hilfreiches Instrument durch viele umfangreiche Tipps.

90 verschiedene Versionen Notfallordner
für Arbeitnehmer, Rentner,
Beamte, Pensionäre,
Unternehmer, Selbstständige, Handwerker, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Nachlass-Erbschein-Notfallordner-Welches Gericht – Gerichtsbezirk – ist für den Nachlass zuständig

Zuständiges Gericht bei Sterbehospiz

Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.

Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig. 

Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?

Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20). 

Der Aufenthalt in einem Hospiz begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: 

Eine Frau erkrankte schwer. 

Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen. 

Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann. 

Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt. 

Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.

Das Urteil: 

Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. 

Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege. 

Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.

Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.

Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:

1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung 

2. Notariell beurkundetes Testament

Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten

In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.

In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.

Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.

Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.

In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest. 

Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.

Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:

Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.

Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).

Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!

Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!

Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:

  • Grundstücke
  • Häzser
  • Eigentumswohnung
  • Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)

Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.

Welche Kosten entstehen durch notarielleGeneralvollmacht?

Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.

Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.

Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.

Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.

Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.

Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.

Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.

Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.

Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.

Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. 

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-ExperteBetriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

BeurkundungGeneralvollmachtNotarNotfallordnerPatientenverfügungVorsorgeordnerVorsorgevollmacht

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Die Welt ist heute mobil. Kinder werden erwachsen und wohnen vielleicht weit weg. Eltern brauchen Hilfe, aber die Kinder sind nicht in der Nähe oder haben keine Zeit sich um die Eltern zu kümmern.

Im Alter möchte man sich um bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbst kümmern. Oder man kann sich um bestimmte Arbeiten auch nicht mehr selbst kümmern.