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Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

—> Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner.
Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

Notfallordner – Wer war der Erfinder?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Notfallordner
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht. 

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

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Video zu Notfallordner für Paare ohne Kinder – Hättest Du das gedacht?

9,66 Mio. Ehepaare sind in Deutschland ohne Kinder. Zusätzlich gibt es nochetwa 2,19 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Somit gibt es 11,85 Mio. Paare ohne Kinder.

Die rechtlichen Aspekte werden oft vergessen.

So sind viele Paare der Ansicht, dass beispielsweise der Partner für einen alles erledigen darf, wenn man durch Krankheit oder Unfall selbst nicht mehr geschäftsfähig ist.

Auch beim Erbe meinen die Paare ohne Kinder, dass automatisch der Partner dann alles erbt. Besonders oft sind Ehepaare der Auffassung, dass der überlebende Ehepartner alles erbt.

Das folgende Beispielvideo von www.notfallordner-vorsorgeordner.de aus der Serie „Hättest Du das gedacht?“ klärt hier auf.

Einzelheiten die wichtig sind

Besonders wichtig ist eine Generalvollmacht. Hierzu sollte natürlich auch ein 100%iges vertrauen vorhanden sein. Die Generalvollmacht ist mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht verknüpft.

Durch die Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte (also der Partner, der noch geschäftsfähig ist) alle festgelegten Dinge erledigen. Den Umfang kann der Vollmachtgeber (die Person, die eine Vollmacht erteilt) selbst festlegen.

Die Generalvollmacht sollte beim Notar beurkundet werden. Ist die Generalvollmacht nicht beim Notar beurkundet, dann gilt die Generalvollmacht nicht für andere Dinge, die beurkundet sind.

Beim Notar beurkundet sind beispielsweise Immobilien, also Grundstücksbesitz, Eigentumswohnungen, Immobilienkredite oder auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG).

Wer beispielsweise keine notarielle Generalvollmacht hat – sondern eine handgeschriebene Generalvollmacht – und später eine Immobilie erbt und dann geschäftsunfähig wird, hat durch eine handgeschriebene Generalvollmacht eine Teilvollmacht. Die handgeschriebene Generalvollmacht ist nutzlos, wenn es um die Immobilie geht.

Auch verheiratete Paare sollten darauf achten, dass eine eigene notarielle Generalvollmacht vorhanden ist. Ein Ehepartner kann nicht automatisch für den anderen Ehegatten handeln.

Wird der Ehemann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder z. B. einen Herzinfarkt auch geschäftsunfähig, dann sollte eine Generalvollmacht vorhanden sein.

Ist keine Generalvollmacht vorhanden, dann muss der geschäftsfähige Ehepartner die Betreuung beim Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) beantragen.

Nicht in jedem Fall erhält der Ehepartner die Betreuung. Und selbst wenn der Ehepartner die Betreuung erhält, dann muss der Partner oder auch der Ehepartner das Vermögen des Geschäftsunfähigen separat verwalten.

Wird eine Unfallinvaliditätsleitung beispielsweise fällig, dann darf der geschäftsfähige Partner (Betreuer) diese Leistung nicht für sich oder die Familie verwenden, es sei denn die Unfallversicherung hat bestimmte vertragliche Konstruktionen erfüllt oder es besteht eben eine Generalvollmacht.

Telefon: 07156 / 967 19 00

Neben der separaten Verwaltung des Vermögens und Eigentums vom Partner (egal ob Ehepartner oder Partner) muss dann auch jährlich eine Einnahme-Überschussrechnung und eine Vermögensübersicht bzw. Vermögensveränderungsbilanz erstellt werden,

Deshalb ist es besser, wenn ein Paar oder Ehepaar eine Generalvollmacht beim Notar beurkunden lässt.

Übrigens sollte auch für Kinder eine eigene beurkundete Generalvollmacht ab 18 erstellt werden. Bei einem Vermögen von 5.000 Euro kostet die Generalvollmacht etwa 100 Euro inkl. MWSt. (davon 45 Euro Netto Notargebühr, Rest Schreibgebühren und MWS.).

Die Generalvollmacht ab 18 ist deshalb wichtig, weil Eltern nur bis zum Ende des vollendeten 17. Lebensjahr für die Kinder entscheiden dürfen. Ab 18 ist Schluss.

Erleidet das Kind ab dem 18. vollendeten Lebensjahr einen Unfall oder Krankheit und ist nicht mehr geschäftsfähig, haben die Eltern keine Entscheidungsbefugnis.

Paare und Ehepaare im Todesfall

Stirbt ein Partner oder Ehepartner, dann ist entscheidend, ob

  • kein Testament
  • ein handgeschriebenes Testament
  • ein notariell beurkundetes Testament

vorhanden ist.

Erben ohne Testament

Wenn kein Testament vorhanden ist, geht die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der überlebende unverheiratete Partner erbt nichts!

Der verheiratete überlebende Ehepartner erbt teilweise. Wie viel der überlebende Ehepartner erbt, ist abhängig, ob Kinder und andere Verwandte noch leben.

Sind beispielsweise keine Kinder vorhanden, aber es leben noch die Eltern, dann haben die Eltern einen Erbanspruch. Könnten die Eltern noch auf den Erbanspruch verzichten, dann kann der überlebende (Ehe-)Partner auch vollständig erben. Ist aber eines der Eltern Pflegefall, dann ist der Verzicht regelmäßig nicht möglich.

Erben mit handgeschriebenen Testament

Hat das Ehepaar ein Testament handschriftlich – juristisch einwandfrei – verfasst, dann können sie sich zwar gegenseitig als Erben einsetzen, allerdings gibt es einen sogenannten Pflichtteil, den Kinder oder auch Eltern erben!

Sind die Eltern Pflegefall und das Sozialamt ist involviert, dann ist ein Erbverzicht auf den Pflichtteil durch die Kinder oder Eltern nicht mehr möglich. Ein Erbverzicht auf den Pflichtteil muss im Übrigen beim Notar beurkundet werden.

Oft besteht die irrige Auffassung, dass ein handgeschriebenes Testament ausreichend ist. In vielen Fällen kann ein handgeschriebenes Testament nicht nur falsch sein, sondern auch nicht preiswerter, als ein Testament vor dem Notar.

Wenn nur ein handgeschriebenes Testament vorhanden ist, dann wird im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren eines Erbscheines sind in gleicher Höhe wie die Gebühren bei einem Testament. Ist das heutige Vermögen sogar geringer als im späteren Todesfall, weil:

  • das Vermögen durch Ersparnisse
  • die Immobilienpreise ansteigen
  • man vielleicht selbst noch erbt,

dann ist der Erbschein vielleicht erheblich teurer.

Besteht ein notarielles Testament, dann ist im Todesfall auch kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung notwendig. Die Testamentseröffnung kostet 100 Euro.

Sofern jemand jedoch eine sehr kleine Rente hat, geringe Ersparnisse hat, nichts mehr erben wird und im Pflegefall das gesamte Vermögen dann aufgebraucht wäre, dann wäre das handschriftliche Testament inklusive Erbschein vielleicht nicht teurer, als ein Testament mit Testamentseröffnung.

Wenn es um die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Testament geht, dann ist der Notfallordner – Vorsorgeordner ein hilfreiches Instrument durch viele umfangreiche Tipps.

90 verschiedene Versionen Notfallordner
für Arbeitnehmer, Rentner,
Beamte, Pensionäre,
Unternehmer, Selbstständige, Handwerker, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater