Kategorie: #Altersrente_ohne_Abschlag

Eine Altersrente ohne Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Rentenleistung, die an Versicherte gezahlt wird, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ohne dass Abschläge auf die Rentenhöhe angerechnet werden.

Abschläge können entstehen, wenn jemand vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht. Die Regelaltersgrenze liegt derzeit je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wenn jemand vor Erreichen dieser Altersgrenze in Rente gehen möchte, können Abschläge auf die monatliche Rentenzahlung angerechnet werden. Diese Abschläge sollen Anreize schaffen, länger im Beruf zu bleiben und somit die Rentenkasse zu entlasten.

Eine Altersrente ohne Abschläge wird normalerweise dann gezahlt, wenn eine Person das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat und die entsprechenden Beitragszeiten erfüllt sind. Beitragszeiten können sowohl Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als auch freiwillige Beiträge oder Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit sein, die rentenrechtlich angerechnet werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente erfolgt, wird die Altersrente ohne Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel in voller Höhe gezahlt, basierend auf den individuellen Beitragszeiten und Entgeltpunkten, die während des Erwerbslebens erworben wurden.

Früher in Rente – Neuerungen 2023

In die #Rente gehen, ohne Geld zu verlieren? Tabelle nach Jahrgängen zeigt es dir

Kennst Du Dein #Renteneintrittsalter? Wann Du in die Rente kannst und kein Geld verlierst, verrät Dein Geburtsjahr. Das Eintrittsalter steigt ab 2024 schon in 2-Monats-Schritten.

Neuerungen sind für das Jahr 2023 sind bei der Rente geplant. 

Viele Menschen haben Angst, einmal ohne Geld im Alter dazustehen.

Wer sogar früher in den #Ruhestand gehen möchte, muss sich die Frage stellen:

Wie hoch können die Abschläge ausfallen? Und vielen ist auch nicht immer ganz klar, wann man ohne finanzielle Verluste in Rente gehen kann. 

Dazu gab es eine wichtige Frist zu beachten. Die endete im März und konnte kräftige Abzüge bei der Rente durchaus verhindern. Die #Deutsche #Rentenversicherung (#DRV) sagt zudem ganz klar, für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte #Renteneintrittsalter. In einer Tabelle kann man sehen, wann man in den Ruhestand gehen kann, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen. 

Neu ab 2024 bei der Rente: Anhebung des #Renteneintrittsalters in 2-Monats-Schritten 

Wie man bei der DRV nachlesen kann, wird die #Altersgrenze für die #Regelaltersrente ohne Abschläge in den kommenden Jahren bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947, wird demnach die #Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben.

Bist du zum Beispiel im Jahrgang 1956, kannst du den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 dann in 2-Monats-Schritten angehoben.

Ausgehend von dieser Anhebung in 2-Monats-Schritten, könnten Versicherte ab dem Jahrgang 1964 dann mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen, ohne finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Es gibt allerdings auch einen Rentenrechner, der zeigt, wann man in den Ruhestand gehen könnte, wenn man sich mit dem entsprechenden Geld zufriedengibt. 

Tabelle zu Jahrgängen und Rentenalter

Wenn du Abschläge vermeiden möchtest beim Geld für deinen Ruhestand, dann findest du deinen Jahrgang in der Tabelle für das entsprechende Renteneintrittsalter:

Die Deutsche Rentenversicherung nennt allerdings auch einige Ausnahmen. So heißt es dort auch, dass das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben wird. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch hier werden in Zukunft höhere Eintrittsalter gelten. 

#Ausnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung

Ausnahmen sind dem Bericht nach die Altersrente für #besonders #langjährig #Versicherte.

Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht, hat zählt dazu.

Außerdem wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für #schwerbehinderte #Menschen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Vorteil von Schwerbehinderten ist, dass die Wartezeiterfüllung nicht nach 45 Jahren erfüllt sein muss, sondern nur 35 Jahre.

Eine Besonderheit stellen laut DRV auch die Altersrenten für #langjährig #unter #Tage beschäftigte #Bergleute dar.

Hier gilt für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Und auch bei diesen Renten wird das Einstiegsalter laut Liste seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:

Für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben und bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente auf das 47. Lebensjahr erhöht – abhängig vom Todesjahr des Versicherten.

Tabelle „Renteneintritt ohne Abschlag“

Jahrgang

Renteneintrittsalter ohne Abschläge

vor 1947

65 Jahre

1947

65 Jahre und 1 Monat

1948

65 Jahre und 2 Monate

1949

65 Jahre und 3 Monate

1950

65 Jahre und 4 Monate

1951

65 Jahre und 5 Monate

1952

65 Jahre und 6 Monate

1953

65 Jahre und 7 Monate

1954

65 Jahre und 8 Monate

1955

65 Jahre und 9 Monate

1956

65 Jahre und 10 Monate

1957

65 Jahre und 11 Monate

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre und 2 Monate

1960

66 Jahre und 4 Monate

1961

66 Jahre und 6 Monate

1962

66 Jahre und 8 Monate

1963

66 Jahre und 10 Monate

ab dem Jahrgang 1964

67 Jahr

Ruhestand

In Rente mit 55, 63 oder 65 Jahren – mit welchen Abschlägen du rechnen musst

Wer früher in Rente gehen will, muss dafür meist einen hohen Preis in Form von Abschlägen zahlen. Doch wie hoch sind die Einbußen genau? Wir verraten dir, wie du das ganz einfach selbst berechnen kannst.

• Wann kannst du frühestens in Rente gehen?

• Mit welchen Abschlägen musst du rechnen? 

• Wann lohnt sich für dich ein vorzeitiger Ruhestand?

• Wie kannst du das berechnen?

Die meisten Menschen haben große Vorfreude, wenn der Ruhestand naht. Die Vorstellung, nicht mehr jeden Tag arbeiten zu müssen und stattdessen das Leben genießen zu können, ist verlockend. Weil die #Lebenserwartung aber steigt und das #Rentensystem stetig gefüttert werden muss, wird das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten verlegt.

Waren es mal 63 Jahre, so wurde es stufenweise bis aktuell 67 Jahre angehoben.   

#Frührente und #Abschläge: Damit musst du rechnen, wenn du früher in Rente gehst

Das heißt: Alle, die ab Jahrgang 1964 geboren sind, müssen bis 67 Jahre arbeiten.

Wenn du schon früher deinen Ruhestand genießen möchtest, dann ist das durchaus möglich.

Allerdings musst du in dem Fall mit einem Abschlag auf deinen erworbenen Rentenanspruch rechnen – doch auch hier gibt es ein Mindestalter. Wer zu weit unter der Grenze liegt, kann noch keine staatliche Rente beziehen.

Alternativ kannst du auch eine #Ausgleichszahlung leisten.

Die fällt immer individuell aus und berechnet sich im Wesentlichen nach deiner Erwerbsbiografie.

Zusätzlich gibt es die folgenden Ausnahmen für das Renteneintrittsalter:

• Besonders langjährige Versicherte: Wenn du 45 Beitragsjahre erreicht haben solltest, kannst du ohne Abschläge Rente beziehen. Geburtenjahrgänge nach 1964 können dadurch bereits mit 65 Jahren in Rente.

• Jahrgänge vor 1964: Wer zwischen 1949 und 1963 geboren wurde, darf bereits nach 35 Versicherungsjahren in Rente. Diese Jahrgänge können somit von der Rente ab 63 Jahren profitieren – ohne Abschläge. Alle Voraussetzungen für eine Frührente ohne Abschläge sind hier zusammengefasst.

• Menschen mit #Behinderung: Liegt eine Schwerbehinderung vor, können die Betroffenen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Mit #Abschlägen kann die Rente schon mit 62 Jahren angetreten werden.

• #Bergleute: Die Altersrente für Menschen, die langjährig unter Tage gearbeitet haben, liegt noch bei 60 Jahren. Stufenweise soll diese jedoch auf 62 Jahre angehoben werden.

Erwerbsminderungsrente: Auch hier wird das Mindestalter für eine abschlagsfreie Rente angehoben, auf 65 Jahre.

• #Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau wird deren Rente ab einem bestimmten Alter zum Teil ausgezahlt. Schrittweise wird dieses Mindestalter auf 47 Jahre angehoben. Liegt der Todeszeitpunkt vor dem 1. Januar 2029 kann die Hinterbliebenenrente schon früher ausgezahlte werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung wäre dies 2023 schon ab 46 Jahren möglich.

Eine weitere wichtige Altersgrenze: Mit 55 Jahren kannst du zwar noch nicht abschlagsfrei in Rente, du kannst aber in die Altersteilzeit wechseln.

Dabei wird die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Das Gehalt halbiert sich damit zwar auch, der Arbeitgeber zahlt aber zusätzliche Rentenbeiträge. So sollen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge Einbußen bei der Rente abgefedert werden. Doch nicht jedes Unternehmen bietet das Modell an.

Ob du dir einen früheren Ruhestand leisten kannst, hängt natürlich entscheidend davon ab, welchen Rentenanspruch du zum Zeitpunkt eines möglichen Rentenbezugsbeginns erreicht hast.

Der Anspruch errechnet sich mit der sog. Rentenformel. In ihr werden Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert miteinander multipliziert. Wichtig zu wissen ist, dass unser Rentensystem umlagefinanziert arbeitet. Du baust im Laufe deiner Beitragszeit also kein Kapital für deine eigene Rente auf, sondern finanzierst mit den monatlichen Beiträgen die Rente der aktuellen Rentner. Du erwirbst also lediglich einen Anspruch auf Rente, kannst aber nicht auf ein konkret von dir angespartes Kapital zurückgreifen. 

nen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat bis zu deinem regulären Renteneintrittsalter einzukalkulieren. Maximal kann die Rente um 14,4 Prozent gekürzt werden, der vorzeitige Ruhestand ist somit frühestens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.

Wann kann ich frühestens in Rente?

Wer statt mit 67 Jahren schon mit 63 die Rente antreten will, bekommt also 14,4 Prozent weniger.

Bezogen auf die durchschnittliche Standardrente, die für die alten Bundesländer ab 1.7. 2023 bei 1692 Euro brutto liegt, wären das demnach monatlich rund 243,65 Euro weniger Rente. 

Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit.

Grund: Bei der Standardrente sinkt natürlich auch die Beitragseinzahlungszeit, wodurch dann 5 Jahre kürzer eingezahlt wird. Bei einem Durchschnittsverdienst würden somit 5 Entgeltpunkte kürzer eingezahlt werden.

5 Entgeltpunkte (ab 1.7.2023: 37,60 x 5 = 188 €).

Die tatsächliche Rentenhöhe wäre dann:

45 Jahre – 5 Jahre = 40 Jahre

40 Jahre x 37,60 = 1.504 €

abzüglich 14,4 % = 216,58 €

Mtl. Rente Brutto = 1.287,42 €

Die Rentenhöhe beträgt somit 23,91 % weniger.

Beim Ruhestand mit 65 Jahren lägen die Abzüge bei 7,2 Prozent. Auch hier ist die tatsächliche Rentenkürzung erheblich höher, denn es werden 2 Jahre weniger an Beitrag eingezahlt.

Ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben wird sich für dich nur dann rechnen, wenn du, vielleicht zusammen mit anderen getroffenen Vorsorgemaßnahmen, deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst.

Das stellt sich natürlich individuell völlig unterschiedlich dar. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten wie Miete, Nahrung, Kleidung, Strom, Wasser und Heizung, solltest du noch Kosten für Versicherungen, Auto, Freizeit oder Urlaub berücksichtigen. Es kommt deshalb sowohl auf die Höhe deines Rentenanspruchs an, als auch auf deine persönliche Situation und die Art deiner Lebensführung.

Diese Punkte schaffen eine gute Grundlage, um inklusive deiner um den Abschlag verminderten gesetzlichen Rente sorgenfrei den Lebensabend genießen zu können:

• Du konntest in frühen Jahren ausreichend sparen, Geld anlegen oder investieren

• Eine langlaufende Lebensversicherung wird steuerfrei fällig wird (bei Abschluss vor dem 31.12.2004 und mindestens 12 Jahren Laufzeit)

• Du lebst in bereits abbezahltem Eigentum

Du hast Geld oder Eigentum geerbt

Seit langem ist jedoch klar, dass die gesetzliche Rente alleine nicht reichen wird, um sorgenfrei den Lebensabend genießen zu können. Mit dem sogenannten Rentenabschlags-Rechner kannst du selbst ganz einfach berechnen, wann und um wie viele Jahre früher du in Rente gehen kannst – und was dich das kostet.

Rentenabschlagsrechner: Wann lohnt es sich früher in Rente zu gehen?

Dazu trägst du dort nur dein Geburtsdatum ein und gibst noch an, ob du ggf. schwerbehindert bist oder nicht. Als Ergebnis erhältst du die Information, ab wann du frühestens in Rente gehen kannst und wie hoch die prozentualen Abschläge sein werden. So kannst du selbst schauen, ab wann es sich für dich rechnet. Wenn du beispielsweise 1985 geboren bist und mit 65 Jahren in Rente gehen möchtest, sind es „nur“ noch 7,2 % Abschlag.

Außerdem ein kleiner Lichtblick: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. 

Rentensteuer selbst berechnen – das musst du beachten

In Deutschland muss man auch auf die Rente Steuern zahlen. Mit einem Online-Rechner kannst du selbst ausrechnen, wie hoch deine Rentensteuer ausfallen könnte. Wir erklären dir außerdem, worauf du achten solltest.

So wird die Rente versteuert

Wie deine Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich laut Deutscher Rentenversicherung nach dem Jahr deines Renteneintritts. Und das sieht so aus: Bei Menschen, die bis 2005 in Rente gingen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.

Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für diejenigen, die neu in Rente gehen, um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 waren es somit bereits 80 Prozent.

Danach erhöht sich der zu versteuernde Prozentsatz nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr.

Rente ab 2040 voll steuerpflichtig – so funktioniert der „Rentenfreibetrag“ 

Wenn du im Jahr 2040 oder später in Rente gehen wirst, musst du deine Rente laut Deutscher Rentenversicherung grundsätzlich voll versteuern. Aber keine Panik: Das bedeutet nicht, dass du tatsächlich Steuern zahlen musst.

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag bleibt unverändert und ist eine feste Größe – selbst dann, wenn du von einer Rentenerhöhung profitierst.

Natürlich gibt es bei all diesen Regeln auch viele individuelle Ausnahmen. Bist du nicht sicher, wie viel Rente du im Alter bekommst? Hier erfährst du, wie die Rente berechnet wird.

Rentensteuer online berechnen – diese Faktoren musst du beachten

Klingt kompliziert, oder? Wenn du wissen willst, wie hoch deine individuelle Rentenbesteuerung ausfällt, dann kannst du diese ganz einfach online berechnen.

Mit unkomplizierten Rentensteuerrechnern bist du lediglich ein paar Klicks und Eingaben von deiner genauen Steuersumme entfernt:

• Steuerjahr: Wähle das Steuerjahr aus, für welches die Berechnung durchgeführt werden soll.

• Hinweis zur Einzel- bzw. Zusammenveranlagung: Hier kommt es darauf an, ob du nur für dich Angaben machst oder auch für deinen Partner

• Rentenbeginn/Renteneintritt: In welchem Jahr wirst du in die Rente eintreten oder wann war dein Renteneintritt?

• Bruttomonatsrente bei Renteneintritt: Gib hier deine Bruttomonatsrente im Jahr deines Renteneintritts an.

• Aktuelle Bruttomonatsrente: Wie hoch ist deine Bruttomonatsrente aktuell?

Online-Steuerrechner helfen bei der Berechnung der Rentensteuer

Um sicher zu sein, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, kannst du ganz einfach und schnell Online-Rentensteuerrechner nutzen. Du kannst beispielsweise auf folgende Rechner zurückgreifen:

Der Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest

Steuerbe­rechnung für Rentner

Hilfe für die #Steuerschät­zung

https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

—> Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner.
Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.