Kategorie: #Generationenberater

Notfallordner Beamte – Vorsorgevollmacht und Beihilfeverordnung

#Notfallordner #Beamte #Vorsorgevollmacht #Todesfall von #Beihilfeberechtigten und Familienangehörigen

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

#Notfallordner für #Beamte mit #Beihilfeanspruch Spezialausgabe

Weitere Informationen –> www.notfallordner-beamte.de

Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.

Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.

Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:

– EU-Beamten

– Bundesbeamte

– Landesbeamte

– Kommunalbeamte

geachtet werden.

Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.

Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.

Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.

Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte

Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder
Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder

Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund
Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund

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Top-Tipp 3

Notfallordner für wichtige Unterlagen, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Testament

Jedes Jahr gibt es Menschen, die ausgerechnet im Urlaub oder mit der Pensionierung einen Herzinfarkt erleiden.

Kein Wunder. Die Anspannung ist gelöst und der Körper wird lockerer und angreifbarer.

Eine der wichtigsten Vorsorgen sind beurkundete Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht (ggf. Organspenderausweis, Patientenverfügung) und auf jeden Fall auch ein notarielles Testament.

Durch die Generalvollmacht kann eine andere Person handeln. Sollten Ihre Kinder 18Plus sein, müssen diese Kinder auch eine Generalvollmacht mit den Eltern als Bevollmächtigte am besten beim Notar erstellen. Ansonsten können Sie Ihren Kindern im Ernstfall nicht helfen.

Wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind hier noch zwei Hinweise:

A) Lassen Sie auch für Ihre minderjährigen Kinder eine Ausfertigung jetzt schon bestellen, die zB ab 18 gilt. So sparen Sie später erneute Gebühren.

B) Beim Testament sollte unbedingt auch an eine Sorgerechtverfügung gedacht werden.

Tipp zum Testament

Bei einem Testament sollten Sie nicht an den Gebühren sparen und ein beurkundetes Testament beim Notar machen. Sie bezahlen dann die Notargebühren aus dem Vermögen (abzüglich 50% der Schulden). Im Todesfall wird kein teurer Erbschein benötigt, sondern nur eine Testamentseröffnungsgebühr von derzeit 100 €.

Bei einem Vermögen von beispielsweise 175.000 € werden beim Erbschein schon rund 800 € fällig.

Haben Sie jetzt ein Vermögen von 175.000 €, dann werden von dem Vermögen bei der Berechnung der Testamentsgebühren 50% der Schulden abgezogen.

Bei einer Immobilie sieht der Notar bzw. Notarvertreter, dass Sie eine Immobilie haben leicht im Grundbuch,

Das Übrige Vermögen kann er nicht einsehen. Hier ist er auf Ihre Angaben angewiesen.

Und jetzt viel Spaß noch im Urlaub und bei der Urlaubsvorbereitung.

Früher in Rente – Neuerungen 2023

In die #Rente gehen, ohne Geld zu verlieren? Tabelle nach Jahrgängen zeigt es dir

Kennst Du Dein #Renteneintrittsalter? Wann Du in die Rente kannst und kein Geld verlierst, verrät Dein Geburtsjahr. Das Eintrittsalter steigt ab 2024 schon in 2-Monats-Schritten.

Neuerungen sind für das Jahr 2023 sind bei der Rente geplant. 

Viele Menschen haben Angst, einmal ohne Geld im Alter dazustehen.

Wer sogar früher in den #Ruhestand gehen möchte, muss sich die Frage stellen:

Wie hoch können die Abschläge ausfallen? Und vielen ist auch nicht immer ganz klar, wann man ohne finanzielle Verluste in Rente gehen kann. 

Dazu gab es eine wichtige Frist zu beachten. Die endete im März und konnte kräftige Abzüge bei der Rente durchaus verhindern. Die #Deutsche #Rentenversicherung (#DRV) sagt zudem ganz klar, für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte #Renteneintrittsalter. In einer Tabelle kann man sehen, wann man in den Ruhestand gehen kann, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen. 

Neu ab 2024 bei der Rente: Anhebung des #Renteneintrittsalters in 2-Monats-Schritten 

Wie man bei der DRV nachlesen kann, wird die #Altersgrenze für die #Regelaltersrente ohne Abschläge in den kommenden Jahren bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947, wird demnach die #Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben.

Bist du zum Beispiel im Jahrgang 1956, kannst du den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 dann in 2-Monats-Schritten angehoben.

Ausgehend von dieser Anhebung in 2-Monats-Schritten, könnten Versicherte ab dem Jahrgang 1964 dann mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen, ohne finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Es gibt allerdings auch einen Rentenrechner, der zeigt, wann man in den Ruhestand gehen könnte, wenn man sich mit dem entsprechenden Geld zufriedengibt. 

Tabelle zu Jahrgängen und Rentenalter

Wenn du Abschläge vermeiden möchtest beim Geld für deinen Ruhestand, dann findest du deinen Jahrgang in der Tabelle für das entsprechende Renteneintrittsalter:

Die Deutsche Rentenversicherung nennt allerdings auch einige Ausnahmen. So heißt es dort auch, dass das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben wird. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch hier werden in Zukunft höhere Eintrittsalter gelten. 

#Ausnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung

Ausnahmen sind dem Bericht nach die Altersrente für #besonders #langjährig #Versicherte.

Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht, hat zählt dazu.

Außerdem wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für #schwerbehinderte #Menschen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Vorteil von Schwerbehinderten ist, dass die Wartezeiterfüllung nicht nach 45 Jahren erfüllt sein muss, sondern nur 35 Jahre.

Eine Besonderheit stellen laut DRV auch die Altersrenten für #langjährig #unter #Tage beschäftigte #Bergleute dar.

Hier gilt für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Und auch bei diesen Renten wird das Einstiegsalter laut Liste seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:

Für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben und bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente auf das 47. Lebensjahr erhöht – abhängig vom Todesjahr des Versicherten.

Tabelle „Renteneintritt ohne Abschlag“

Jahrgang

Renteneintrittsalter ohne Abschläge

vor 1947

65 Jahre

1947

65 Jahre und 1 Monat

1948

65 Jahre und 2 Monate

1949

65 Jahre und 3 Monate

1950

65 Jahre und 4 Monate

1951

65 Jahre und 5 Monate

1952

65 Jahre und 6 Monate

1953

65 Jahre und 7 Monate

1954

65 Jahre und 8 Monate

1955

65 Jahre und 9 Monate

1956

65 Jahre und 10 Monate

1957

65 Jahre und 11 Monate

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre und 2 Monate

1960

66 Jahre und 4 Monate

1961

66 Jahre und 6 Monate

1962

66 Jahre und 8 Monate

1963

66 Jahre und 10 Monate

ab dem Jahrgang 1964

67 Jahr

Ruhestand

In Rente mit 55, 63 oder 65 Jahren – mit welchen Abschlägen du rechnen musst

Wer früher in Rente gehen will, muss dafür meist einen hohen Preis in Form von Abschlägen zahlen. Doch wie hoch sind die Einbußen genau? Wir verraten dir, wie du das ganz einfach selbst berechnen kannst.

• Wann kannst du frühestens in Rente gehen?

• Mit welchen Abschlägen musst du rechnen? 

• Wann lohnt sich für dich ein vorzeitiger Ruhestand?

• Wie kannst du das berechnen?

Die meisten Menschen haben große Vorfreude, wenn der Ruhestand naht. Die Vorstellung, nicht mehr jeden Tag arbeiten zu müssen und stattdessen das Leben genießen zu können, ist verlockend. Weil die #Lebenserwartung aber steigt und das #Rentensystem stetig gefüttert werden muss, wird das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten verlegt.

Waren es mal 63 Jahre, so wurde es stufenweise bis aktuell 67 Jahre angehoben.   

#Frührente und #Abschläge: Damit musst du rechnen, wenn du früher in Rente gehst

Das heißt: Alle, die ab Jahrgang 1964 geboren sind, müssen bis 67 Jahre arbeiten.

Wenn du schon früher deinen Ruhestand genießen möchtest, dann ist das durchaus möglich.

Allerdings musst du in dem Fall mit einem Abschlag auf deinen erworbenen Rentenanspruch rechnen – doch auch hier gibt es ein Mindestalter. Wer zu weit unter der Grenze liegt, kann noch keine staatliche Rente beziehen.

Alternativ kannst du auch eine #Ausgleichszahlung leisten.

Die fällt immer individuell aus und berechnet sich im Wesentlichen nach deiner Erwerbsbiografie.

Zusätzlich gibt es die folgenden Ausnahmen für das Renteneintrittsalter:

• Besonders langjährige Versicherte: Wenn du 45 Beitragsjahre erreicht haben solltest, kannst du ohne Abschläge Rente beziehen. Geburtenjahrgänge nach 1964 können dadurch bereits mit 65 Jahren in Rente.

• Jahrgänge vor 1964: Wer zwischen 1949 und 1963 geboren wurde, darf bereits nach 35 Versicherungsjahren in Rente. Diese Jahrgänge können somit von der Rente ab 63 Jahren profitieren – ohne Abschläge. Alle Voraussetzungen für eine Frührente ohne Abschläge sind hier zusammengefasst.

• Menschen mit #Behinderung: Liegt eine Schwerbehinderung vor, können die Betroffenen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente. Mit #Abschlägen kann die Rente schon mit 62 Jahren angetreten werden.

• #Bergleute: Die Altersrente für Menschen, die langjährig unter Tage gearbeitet haben, liegt noch bei 60 Jahren. Stufenweise soll diese jedoch auf 62 Jahre angehoben werden.

Erwerbsminderungsrente: Auch hier wird das Mindestalter für eine abschlagsfreie Rente angehoben, auf 65 Jahre.

• #Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau wird deren Rente ab einem bestimmten Alter zum Teil ausgezahlt. Schrittweise wird dieses Mindestalter auf 47 Jahre angehoben. Liegt der Todeszeitpunkt vor dem 1. Januar 2029 kann die Hinterbliebenenrente schon früher ausgezahlte werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung wäre dies 2023 schon ab 46 Jahren möglich.

Eine weitere wichtige Altersgrenze: Mit 55 Jahren kannst du zwar noch nicht abschlagsfrei in Rente, du kannst aber in die Altersteilzeit wechseln.

Dabei wird die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Das Gehalt halbiert sich damit zwar auch, der Arbeitgeber zahlt aber zusätzliche Rentenbeiträge. So sollen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge Einbußen bei der Rente abgefedert werden. Doch nicht jedes Unternehmen bietet das Modell an.

Ob du dir einen früheren Ruhestand leisten kannst, hängt natürlich entscheidend davon ab, welchen Rentenanspruch du zum Zeitpunkt eines möglichen Rentenbezugsbeginns erreicht hast.

Der Anspruch errechnet sich mit der sog. Rentenformel. In ihr werden Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert miteinander multipliziert. Wichtig zu wissen ist, dass unser Rentensystem umlagefinanziert arbeitet. Du baust im Laufe deiner Beitragszeit also kein Kapital für deine eigene Rente auf, sondern finanzierst mit den monatlichen Beiträgen die Rente der aktuellen Rentner. Du erwirbst also lediglich einen Anspruch auf Rente, kannst aber nicht auf ein konkret von dir angespartes Kapital zurückgreifen. 

nen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat bis zu deinem regulären Renteneintrittsalter einzukalkulieren. Maximal kann die Rente um 14,4 Prozent gekürzt werden, der vorzeitige Ruhestand ist somit frühestens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.

Wann kann ich frühestens in Rente?

Wer statt mit 67 Jahren schon mit 63 die Rente antreten will, bekommt also 14,4 Prozent weniger.

Bezogen auf die durchschnittliche Standardrente, die für die alten Bundesländer ab 1.7. 2023 bei 1692 Euro brutto liegt, wären das demnach monatlich rund 243,65 Euro weniger Rente. 

Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit.

Grund: Bei der Standardrente sinkt natürlich auch die Beitragseinzahlungszeit, wodurch dann 5 Jahre kürzer eingezahlt wird. Bei einem Durchschnittsverdienst würden somit 5 Entgeltpunkte kürzer eingezahlt werden.

5 Entgeltpunkte (ab 1.7.2023: 37,60 x 5 = 188 €).

Die tatsächliche Rentenhöhe wäre dann:

45 Jahre – 5 Jahre = 40 Jahre

40 Jahre x 37,60 = 1.504 €

abzüglich 14,4 % = 216,58 €

Mtl. Rente Brutto = 1.287,42 €

Die Rentenhöhe beträgt somit 23,91 % weniger.

Beim Ruhestand mit 65 Jahren lägen die Abzüge bei 7,2 Prozent. Auch hier ist die tatsächliche Rentenkürzung erheblich höher, denn es werden 2 Jahre weniger an Beitrag eingezahlt.

Ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben wird sich für dich nur dann rechnen, wenn du, vielleicht zusammen mit anderen getroffenen Vorsorgemaßnahmen, deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst.

Das stellt sich natürlich individuell völlig unterschiedlich dar. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten wie Miete, Nahrung, Kleidung, Strom, Wasser und Heizung, solltest du noch Kosten für Versicherungen, Auto, Freizeit oder Urlaub berücksichtigen. Es kommt deshalb sowohl auf die Höhe deines Rentenanspruchs an, als auch auf deine persönliche Situation und die Art deiner Lebensführung.

Diese Punkte schaffen eine gute Grundlage, um inklusive deiner um den Abschlag verminderten gesetzlichen Rente sorgenfrei den Lebensabend genießen zu können:

• Du konntest in frühen Jahren ausreichend sparen, Geld anlegen oder investieren

• Eine langlaufende Lebensversicherung wird steuerfrei fällig wird (bei Abschluss vor dem 31.12.2004 und mindestens 12 Jahren Laufzeit)

• Du lebst in bereits abbezahltem Eigentum

Du hast Geld oder Eigentum geerbt

Seit langem ist jedoch klar, dass die gesetzliche Rente alleine nicht reichen wird, um sorgenfrei den Lebensabend genießen zu können. Mit dem sogenannten Rentenabschlags-Rechner kannst du selbst ganz einfach berechnen, wann und um wie viele Jahre früher du in Rente gehen kannst – und was dich das kostet.

Rentenabschlagsrechner: Wann lohnt es sich früher in Rente zu gehen?

Dazu trägst du dort nur dein Geburtsdatum ein und gibst noch an, ob du ggf. schwerbehindert bist oder nicht. Als Ergebnis erhältst du die Information, ab wann du frühestens in Rente gehen kannst und wie hoch die prozentualen Abschläge sein werden. So kannst du selbst schauen, ab wann es sich für dich rechnet. Wenn du beispielsweise 1985 geboren bist und mit 65 Jahren in Rente gehen möchtest, sind es „nur“ noch 7,2 % Abschlag.

Außerdem ein kleiner Lichtblick: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. 

Rentensteuer selbst berechnen – das musst du beachten

In Deutschland muss man auch auf die Rente Steuern zahlen. Mit einem Online-Rechner kannst du selbst ausrechnen, wie hoch deine Rentensteuer ausfallen könnte. Wir erklären dir außerdem, worauf du achten solltest.

So wird die Rente versteuert

Wie deine Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich laut Deutscher Rentenversicherung nach dem Jahr deines Renteneintritts. Und das sieht so aus: Bei Menschen, die bis 2005 in Rente gingen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.

Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für diejenigen, die neu in Rente gehen, um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 waren es somit bereits 80 Prozent.

Danach erhöht sich der zu versteuernde Prozentsatz nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr.

Rente ab 2040 voll steuerpflichtig – so funktioniert der „Rentenfreibetrag“ 

Wenn du im Jahr 2040 oder später in Rente gehen wirst, musst du deine Rente laut Deutscher Rentenversicherung grundsätzlich voll versteuern. Aber keine Panik: Das bedeutet nicht, dass du tatsächlich Steuern zahlen musst.

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag bleibt unverändert und ist eine feste Größe – selbst dann, wenn du von einer Rentenerhöhung profitierst.

Natürlich gibt es bei all diesen Regeln auch viele individuelle Ausnahmen. Bist du nicht sicher, wie viel Rente du im Alter bekommst? Hier erfährst du, wie die Rente berechnet wird.

Rentensteuer online berechnen – diese Faktoren musst du beachten

Klingt kompliziert, oder? Wenn du wissen willst, wie hoch deine individuelle Rentenbesteuerung ausfällt, dann kannst du diese ganz einfach online berechnen.

Mit unkomplizierten Rentensteuerrechnern bist du lediglich ein paar Klicks und Eingaben von deiner genauen Steuersumme entfernt:

• Steuerjahr: Wähle das Steuerjahr aus, für welches die Berechnung durchgeführt werden soll.

• Hinweis zur Einzel- bzw. Zusammenveranlagung: Hier kommt es darauf an, ob du nur für dich Angaben machst oder auch für deinen Partner

• Rentenbeginn/Renteneintritt: In welchem Jahr wirst du in die Rente eintreten oder wann war dein Renteneintritt?

• Bruttomonatsrente bei Renteneintritt: Gib hier deine Bruttomonatsrente im Jahr deines Renteneintritts an.

• Aktuelle Bruttomonatsrente: Wie hoch ist deine Bruttomonatsrente aktuell?

Online-Steuerrechner helfen bei der Berechnung der Rentensteuer

Um sicher zu sein, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, kannst du ganz einfach und schnell Online-Rentensteuerrechner nutzen. Du kannst beispielsweise auf folgende Rechner zurückgreifen:

Der Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest

Steuerbe­rechnung für Rentner

Hilfe für die #Steuerschät­zung

https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/

Rentensplitting

#Rentenansprüche, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden, werden durch das #Rentensplitting partnerschaftlich zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

www.Renten-Experte.de

„Splitting“ ist ein englischer Begriff und heißt übersetzt „Teilung“. 

Beide Partner werden in dem Verfahren so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben:

Jede Partei erhält jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften. So kann die eigene Rente erhöht oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden. 

Nachteil: Der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente, wenn das Rentensplitting in Anspruch genommen wird.

Empfehlenswert ist eine umfassende Beratung, um festzustellen, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente die günstigere Option darstellt. 

So kann es durchaus sein, dass das Rentensplitting sich auch zum Nachteil auswirkt.

Ebenso kann sich das Rentensplitting auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung oder die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in bestimmten Konstellationen auswirken.

Hilfreich ist hier auf jeden Fall mindestens eine Erstberatung bei einem unabhängigen #Rentenberater.

Erste Informationen gibt es auch bei der Deutsche Rentenversicherung.

Die kostenfreie Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ der Deutschen Rentenversicherung bietet hier grundsätzliche Infos.

Link zum Download der Broschüre—>

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentenspltting_partnerschaftlich_teilen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

www.Renten-Experte.de

Pflegeversicherung; Pflegezusatzversicherung; Pflegepflichtversicherung; Renten-Experte; bAV-Experte; Notfallordner

Frühzeitige Übertragung
Vorschenkungen werden bei Erbschaftsteuer berücksichtigt

Der Notfallordner hätte geholfen – Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer sind auch Schenkungen zu berücksichtigen, mit denen der Erblasser seine Erben noch zu Lebzeiten bedacht hat. Dabei gilt es, genau hinzuschauen.

Notfallordner von www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Dabei können Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Im Erbfall seien zur korrekten Bemessung der Erbschaftsteuer deshalb auch zuvor getätigte Schenkungen des Erblassers an den Erben der letzten zehn Jahre zu berücksichtigen, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Aus der Summe der übertragenen Werte werde die Erbschaftsteuer errechnet, eine möglicherweise zuvor gezahlte Schenkungsteuer abgezogen.

Wichtig dabei: Wird gegen einen zuvor erlassenen Steuerbescheid aufgrund der Schenkung Einspruch eingelegt, sollte auch der Erbschaftsteuerbescheid mittels Einspruch offengehalten werden. Sonst kann die errechnete Gesamtsteuerlast falsch sein und später nicht mehr korrigiert werden, zeigt ein Fall, der vor dem Kölner Finanzgericht verhandelt wurde (Az.: 7 K 2272/21).

Bestandskräftiger Steuerbescheid nicht anfechtbar

Eine Erbin erhielt durch eine Schenkung ihres Vaters eine Hälfte einer Immobilie. Acht Jahre später erbte die Frau die zweite Hälfte. Den Wert der damaligen Schenkung stellte das für den Ort der Immobilie zuständige Finanzamt fest. Aufgrund eines Einspruchs wurde dieser später gemindert. In der Zwischenzeit war aber bereits der Erbschaftsteuerbescheid vom zuständigen Finanzamt am Wohnsitz der Erbin bestandskräftig geworden – dort wurde noch mit dem höheren Wert der Schenkung gerechnet.

Der Grund: Das für den Erbschaftsteuerbescheid zuständige Finanzamt hatte keine Kenntnis von der Anfechtung der damaligen Wertfestsetzung der Immobilie. Es lehnte die Minderung des Bescheides ab. Das Finanzgericht bestätigte, dass in diesem Fall keine Änderung erfolgen muss. Die Erbin hätte rechtzeitig gegen den Erbschaftsteuerbescheid Einspruch erheben müssen und auf die noch offene Wertfeststellung der Vorschenkung hinweisen sollen.

Gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln ist eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (Az.: II R 45-22).

Erben Testament Pflege Sozialhilfe – Was diese 4 Begriffe verbindet und fast niemand weiß

#Erbe #Testament #Pflege #Sozialhilfe – Was diese 4 Begriffe verbindet

Wer ist Erbe? –

Die #Erbreihenfolge ohne #Testament

Die Erbreihenfolge ist gesetzlich geregelt.

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die Erbreihenfolge.

Es macht Sinn auch den Stammbaum im #Notfallordner abzuheften.

Wenn ein Testament vorhanden ist können noch trotzdem #Kinder – falls diese nicht vorhanden sind, die Eltern- pflichtteilsberechtigt sein.

Beseonders bei Paaren oder Ehepaaren ohne Kinder können dann zum Beispiel pflegebedürftige Eltern (mit Sozialhilfe) ein Erbanspruch oder einen Pflichtteilsanspruch haben.

Eine Ablehnung ist bei Sozialhilfe nicht möglich!
Deshalb auch das Erbe frühzeitig regeln!!!

Besonders extrem kann dies bei Unternehmern sein, wenn der Inhaber verstirbt und dann – weil Kinder nicht vorhanden sind- die pflegebedürftigen Eltern pflichtteilsberechtigt sein oder die Geschwister erben weil kein Testament vorhanden ist.

Nach folgender gesetzlicher Erbreihenfolge:

  1. Ordnung
  2. Ordnung
  3. Ordnung
  4. Ordnung
  5. Ordnung
    Wenn niemand vorhanden ist, dann der Staa

  1. § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung. (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2)
  2. §1925 BGB – Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
  3. §1926 BGB – Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. … (4) Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Großelternpaar nicht mehr und sind Abkömmlinge der Verstorbenen nicht vorhanden, so erben die anderen Großeltern oder ihre Abkömmlinge allein.
  4. Die Erben 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. … Vielmehr erhöht sich der Erbanteil der anderen Urgroßeltern. Wenn kein Urgroßelternteil mehr lebt, erbt derjenige von diesen Abstammende, der zum Erblasser durch die wenigsten vermittelten Geburten getrennt ist, alleine.
  5. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Erben der 5. Ordnung sind die noch entfernteren Verwandten. Bei diesen beiden Ordnungen ist das Eintrittsrecht der Kinder zu den Ordnungen 2 und 3 abweichend geregelt: Stirbt ein Urgroßelternteil, so treten an dessen Stelle nicht automatisch seine Kinder.
  6. Der Staat ist als gesetzlicher Erbe ein Zwangserbe. Er kann das Erbe nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB) oder darauf verzichten. … Der Fiskus kann auch nicht ohne Bestimmung eines anderen Erben von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen (§ 1938 BGB) oder für erbunwürdig (§ 2344 Abs. 1 BGB) dieser Personen, wenn kein anderer Erbe vorhanden ist.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

—> Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner.
Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

Notfallordner – Wer war der Erfinder?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Notfallordner
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht. 

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Kategorien Akademiker, Altersversorgung, Apotheker, Arbeitnehmer, Arbeitslos-55plus, Ärzte, Augen, Auto und Verkehr, Baden-Württemberg, Bausparen, bAV, bAV-Experte, BAV-Fux, Beamte, Beamtenversorgung, Behinderte, Beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage (reine Beitragszusage), Beitragszusage mit Mindestleistung, Berufsbetreuer, Besser Hören, Besser sehen, BetrAVG, Betreuer (ehrenamtlich), Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Betriebsrentengesetz BetrAVG, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Bildung, BRSG, Bürgerversicherung, BW, Computer, Coronavirus, Das Rentenwerk, Demenz, Demografie, Demokratie, Deutschland, Diebstahl, Dienstleistung Entgeltabrechnung, Direktversicherung, Dokumentenmappe, Dokumentenordner, Durchführungsweg, Ehrenamt, Einbruch – Diebstahl, Einkommensteuer, Essen, Finanzen, Flexi-Rente, Fortbildung Weiterbildung, Forum-55plus, Freizeit, Fux-Rente, Gehaltsbuchhaltung, Geldanlage, Generalvollmacht, Generationenberater, Geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener bis 2.200 Euro p.m., Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesundheit, Gewerbeversicherung, Gewerbliche Versicherungen, GGF-Versorgung, GmbH-Versorgung, Grundrente, Handwerker (zulassungsfreie), Handwerker zulassungspflichtige, Handwerkerversorgung, Handy, Handy & Computer, Haus und Hof, Hausfrauen, Heilwesenberater, Herzerkrankung, Industrieversicherung, Internet, ipad, iphone, Job und Arbeit, Jobs ü55, Know-How, Krankenversicherung, Lebensversicherungen, Lehrer, Leistungszusage, Liquidationsdirektversicherung, Mode, Musik, NLP, Notfallmappe, Notfallordner, Pauschal dotierte Unterstützungskasse, Payroll, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage, Personalabteilung, Pflegepersonal, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, PKV, Politik, Politiker, Private Rentenversicherungen, Psychologie, Recht und Steuern, Region, Rente, Renten-Experte, Rentenversicherungen, Rentner, Rentnerjob, Riester-BAV, Riesterrente, Rückgedeckte Unterstützungskasse, Rüruprente, Sars-Cov-2, Schnarchen, Sorgerechtsverfügung, Sozialpartner, Sozialpartnermodell, Sport, Steuertipps, Tarifrente, Teilzeitbeschäftigte, Umwelt, Umweltschutz, Unfall, Unfallversicherung, Unternehmensnachfolge, Unterstützungskasse, Urlaub im Ausland, Urlaub in Deutschland, Veranstaltungen, Vermögensübertragung, Verschwörungstheoretiker, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Versorgungswerke, Videos, Viren-Trojaner-Betrug im Internet, Vireninfektion, Vorruhestand, Vorruhestandsfinanzierung, Vorsorgemappe, Vorsorgeordner, Warndienst, Wissenschaft & Technik, Wissenschaft und Zukunft, Zeitwertkonto, Zielgruppen, Zusagearten, Zusatzkrankenversicherung, Zusatzrente, Zusatzversorgung

Video zu Notfallordner für Paare ohne Kinder – Hättest Du das gedacht?

9,66 Mio. Ehepaare sind in Deutschland ohne Kinder. Zusätzlich gibt es nochetwa 2,19 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Somit gibt es 11,85 Mio. Paare ohne Kinder.

Die rechtlichen Aspekte werden oft vergessen.

So sind viele Paare der Ansicht, dass beispielsweise der Partner für einen alles erledigen darf, wenn man durch Krankheit oder Unfall selbst nicht mehr geschäftsfähig ist.

Auch beim Erbe meinen die Paare ohne Kinder, dass automatisch der Partner dann alles erbt. Besonders oft sind Ehepaare der Auffassung, dass der überlebende Ehepartner alles erbt.

Das folgende Beispielvideo von www.notfallordner-vorsorgeordner.de aus der Serie „Hättest Du das gedacht?“ klärt hier auf.

Einzelheiten die wichtig sind

Besonders wichtig ist eine Generalvollmacht. Hierzu sollte natürlich auch ein 100%iges vertrauen vorhanden sein. Die Generalvollmacht ist mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht verknüpft.

Durch die Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte (also der Partner, der noch geschäftsfähig ist) alle festgelegten Dinge erledigen. Den Umfang kann der Vollmachtgeber (die Person, die eine Vollmacht erteilt) selbst festlegen.

Die Generalvollmacht sollte beim Notar beurkundet werden. Ist die Generalvollmacht nicht beim Notar beurkundet, dann gilt die Generalvollmacht nicht für andere Dinge, die beurkundet sind.

Beim Notar beurkundet sind beispielsweise Immobilien, also Grundstücksbesitz, Eigentumswohnungen, Immobilienkredite oder auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG).

Wer beispielsweise keine notarielle Generalvollmacht hat – sondern eine handgeschriebene Generalvollmacht – und später eine Immobilie erbt und dann geschäftsunfähig wird, hat durch eine handgeschriebene Generalvollmacht eine Teilvollmacht. Die handgeschriebene Generalvollmacht ist nutzlos, wenn es um die Immobilie geht.

Auch verheiratete Paare sollten darauf achten, dass eine eigene notarielle Generalvollmacht vorhanden ist. Ein Ehepartner kann nicht automatisch für den anderen Ehegatten handeln.

Wird der Ehemann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder z. B. einen Herzinfarkt auch geschäftsunfähig, dann sollte eine Generalvollmacht vorhanden sein.

Ist keine Generalvollmacht vorhanden, dann muss der geschäftsfähige Ehepartner die Betreuung beim Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) beantragen.

Nicht in jedem Fall erhält der Ehepartner die Betreuung. Und selbst wenn der Ehepartner die Betreuung erhält, dann muss der Partner oder auch der Ehepartner das Vermögen des Geschäftsunfähigen separat verwalten.

Wird eine Unfallinvaliditätsleitung beispielsweise fällig, dann darf der geschäftsfähige Partner (Betreuer) diese Leistung nicht für sich oder die Familie verwenden, es sei denn die Unfallversicherung hat bestimmte vertragliche Konstruktionen erfüllt oder es besteht eben eine Generalvollmacht.

Telefon: 07156 / 967 19 00

Neben der separaten Verwaltung des Vermögens und Eigentums vom Partner (egal ob Ehepartner oder Partner) muss dann auch jährlich eine Einnahme-Überschussrechnung und eine Vermögensübersicht bzw. Vermögensveränderungsbilanz erstellt werden,

Deshalb ist es besser, wenn ein Paar oder Ehepaar eine Generalvollmacht beim Notar beurkunden lässt.

Übrigens sollte auch für Kinder eine eigene beurkundete Generalvollmacht ab 18 erstellt werden. Bei einem Vermögen von 5.000 Euro kostet die Generalvollmacht etwa 100 Euro inkl. MWSt. (davon 45 Euro Netto Notargebühr, Rest Schreibgebühren und MWS.).

Die Generalvollmacht ab 18 ist deshalb wichtig, weil Eltern nur bis zum Ende des vollendeten 17. Lebensjahr für die Kinder entscheiden dürfen. Ab 18 ist Schluss.

Erleidet das Kind ab dem 18. vollendeten Lebensjahr einen Unfall oder Krankheit und ist nicht mehr geschäftsfähig, haben die Eltern keine Entscheidungsbefugnis.

Paare und Ehepaare im Todesfall

Stirbt ein Partner oder Ehepartner, dann ist entscheidend, ob

  • kein Testament
  • ein handgeschriebenes Testament
  • ein notariell beurkundetes Testament

vorhanden ist.

Erben ohne Testament

Wenn kein Testament vorhanden ist, geht die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der überlebende unverheiratete Partner erbt nichts!

Der verheiratete überlebende Ehepartner erbt teilweise. Wie viel der überlebende Ehepartner erbt, ist abhängig, ob Kinder und andere Verwandte noch leben.

Sind beispielsweise keine Kinder vorhanden, aber es leben noch die Eltern, dann haben die Eltern einen Erbanspruch. Könnten die Eltern noch auf den Erbanspruch verzichten, dann kann der überlebende (Ehe-)Partner auch vollständig erben. Ist aber eines der Eltern Pflegefall, dann ist der Verzicht regelmäßig nicht möglich.

Erben mit handgeschriebenen Testament

Hat das Ehepaar ein Testament handschriftlich – juristisch einwandfrei – verfasst, dann können sie sich zwar gegenseitig als Erben einsetzen, allerdings gibt es einen sogenannten Pflichtteil, den Kinder oder auch Eltern erben!

Sind die Eltern Pflegefall und das Sozialamt ist involviert, dann ist ein Erbverzicht auf den Pflichtteil durch die Kinder oder Eltern nicht mehr möglich. Ein Erbverzicht auf den Pflichtteil muss im Übrigen beim Notar beurkundet werden.

Oft besteht die irrige Auffassung, dass ein handgeschriebenes Testament ausreichend ist. In vielen Fällen kann ein handgeschriebenes Testament nicht nur falsch sein, sondern auch nicht preiswerter, als ein Testament vor dem Notar.

Wenn nur ein handgeschriebenes Testament vorhanden ist, dann wird im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren eines Erbscheines sind in gleicher Höhe wie die Gebühren bei einem Testament. Ist das heutige Vermögen sogar geringer als im späteren Todesfall, weil:

  • das Vermögen durch Ersparnisse
  • die Immobilienpreise ansteigen
  • man vielleicht selbst noch erbt,

dann ist der Erbschein vielleicht erheblich teurer.

Besteht ein notarielles Testament, dann ist im Todesfall auch kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung notwendig. Die Testamentseröffnung kostet 100 Euro.

Sofern jemand jedoch eine sehr kleine Rente hat, geringe Ersparnisse hat, nichts mehr erben wird und im Pflegefall das gesamte Vermögen dann aufgebraucht wäre, dann wäre das handschriftliche Testament inklusive Erbschein vielleicht nicht teurer, als ein Testament mit Testamentseröffnung.

Wenn es um die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Testament geht, dann ist der Notfallordner – Vorsorgeordner ein hilfreiches Instrument durch viele umfangreiche Tipps.

90 verschiedene Versionen Notfallordner
für Arbeitnehmer, Rentner,
Beamte, Pensionäre,
Unternehmer, Selbstständige, Handwerker, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Nachlass-Erbschein-Notfallordner-Welches Gericht – Gerichtsbezirk – ist für den Nachlass zuständig

Zuständiges Gericht bei Sterbehospiz

Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.

Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig. 

Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?

Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20). 

Der Aufenthalt in einem Hospiz begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: 

Eine Frau erkrankte schwer. 

Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen. 

Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann. 

Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt. 

Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.

Das Urteil: 

Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. 

Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege. 

Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.

Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.

Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:

1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung 

2. Notariell beurkundetes Testament

Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten

In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.

In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.

Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.

Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.

In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest. 

Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.

Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:

Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.

Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).

Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!

Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!

Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:

  • Grundstücke
  • Häzser
  • Eigentumswohnung
  • Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)

Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.

Welche Kosten entstehen durch notarielleGeneralvollmacht?

Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.

Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.

Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.

Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.

Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.

Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.

Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.

Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.

Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.

Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. 

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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