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Der Notfallordner: Ihre Vorsorge für unvorhergesehene Ereignisse

Alles immer im Griff

In unserem hektischen Alltag denken die meisten von uns ungern über schwierige Situationen nach, die eintreten könnten, wenn wir plötzlich handlungsunfähig werden oder versterben. Doch die Realität ist, dass Unfälle, Krankheiten oder andere unerwartete Ereignisse jederzeit eintreten können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Ein unverzichtbares Instrument für diese Vorsorge ist der Notfallordner.

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Warum ist ein Notfallordner wichtig?

Ein Notfallordner ist ein Dokument, das alle wichtigen Informationen und Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort bündelt. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, eines Unfalls oder des eigenen Ablebens bietet der Notfallordner eine wichtige Orientierungshilfe für Angehörige und Bevollmächtigte. Er ermöglicht es diesen, schnell auf relevante Informationen zuzugreifen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Ein Notfallordner bietet nicht nur praktische Unterstützung in Krisensituationen, sondern verhindert auch potenzielle Probleme und Streitigkeiten, die entstehen können, wenn wichtige Unterlagen und Informationen nicht leicht zugänglich sind. Zudem kann ein gut strukturierter Notfallordner dazu beitragen, Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen, Vermögensverwaltung und Nachlassregelung klar und eindeutig festzuhalten.

Inhaltsverzeichnis Notfallordner

Was sollte im Notfallordner enthalten sein?

Ein umfassender Notfallordner sollte verschiedene Kategorien von Dokumenten und Informationen enthalten. Dazu gehören:

  1. Persönliche Dokumente: Hierzu zählen Ausweispapiere wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein, aber auch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsurkunden.
  2. Finanzunterlagen: Dazu gehören Bankunterlagen, Kreditkarteninformationen, Versicherungspolicen, Hypothekenverträge, Aktienzertifikate, Renten- und Pensionsunterlagen sowie Informationen zu laufenden Verträgen und Abonnements.
  3. Gesundheitsdokumente: Hierzu zählen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Krankenversicherungsinformationen, Medikamentenpläne, Arzt- und Behandlungsunterlagen sowie Kontaktdaten von Ärzten und medizinischen Fachkräften.
  4. Testament und Vollmachten: Ein Notfallordner sollte auch Ihr Testament, Ihre Generalvollmacht und Ihre Vorsorgevollmacht enthalten. Diese Dokumente regeln, wer im Ernstfall für Sie handeln darf und wie Ihr Vermögen verteilt werden soll.
  5. Immobilienunterlagen: Falls Sie Immobilien besitzen, sollten entsprechende Dokumente wie Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Mietverträge und Hypothekenurkunden im Notfallordner enthalten sein.
  6. Weitere wichtige Informationen: Dazu gehören beispielsweise Passwörter für Online-Konten, Informationen zu Haustieren, Anweisungen für den digitalen Nachlass und Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern wie Anwälten, Finanzberatern und Vertrauenspersonen.

Fazit

Ein Notfallordner ist ein unverzichtbares Instrument, um für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen und Ihre Angelegenheiten im Ernstfall zu regeln. Indem Sie rechtzeitig einen Notfallordner erstellen und regelmäßig aktualisieren, geben Sie sich selbst und Ihren Angehörigen ein Stück Sicherheit und Gewissheit in unsicheren Zeiten. Investieren Sie daher die Zeit und Mühe, um einen Notfallordner zu erstellen – es könnte sich als eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens erweisen.

Einen Notfallordner für alle Gruppen gibt es im Übrigen nicht. Schon durch die berufliche Tätigkeit gibt es erhebliche Abweichungen. Aber auch, wer bereits im Ruhestand ist, muss hier unterschiedliche Bereiche beachten.

Deshalb gibt es den Notfallordner von Notfallordner-Vorsorgeordnerin über 90 verschiedenen Versionen.

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Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

—> Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner.
Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
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und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

Video zu Notfallordner für Paare ohne Kinder – Hättest Du das gedacht?

9,66 Mio. Ehepaare sind in Deutschland ohne Kinder. Zusätzlich gibt es nochetwa 2,19 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Somit gibt es 11,85 Mio. Paare ohne Kinder.

Die rechtlichen Aspekte werden oft vergessen.

So sind viele Paare der Ansicht, dass beispielsweise der Partner für einen alles erledigen darf, wenn man durch Krankheit oder Unfall selbst nicht mehr geschäftsfähig ist.

Auch beim Erbe meinen die Paare ohne Kinder, dass automatisch der Partner dann alles erbt. Besonders oft sind Ehepaare der Auffassung, dass der überlebende Ehepartner alles erbt.

Das folgende Beispielvideo von www.notfallordner-vorsorgeordner.de aus der Serie „Hättest Du das gedacht?“ klärt hier auf.

Einzelheiten die wichtig sind

Besonders wichtig ist eine Generalvollmacht. Hierzu sollte natürlich auch ein 100%iges vertrauen vorhanden sein. Die Generalvollmacht ist mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht verknüpft.

Durch die Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte (also der Partner, der noch geschäftsfähig ist) alle festgelegten Dinge erledigen. Den Umfang kann der Vollmachtgeber (die Person, die eine Vollmacht erteilt) selbst festlegen.

Die Generalvollmacht sollte beim Notar beurkundet werden. Ist die Generalvollmacht nicht beim Notar beurkundet, dann gilt die Generalvollmacht nicht für andere Dinge, die beurkundet sind.

Beim Notar beurkundet sind beispielsweise Immobilien, also Grundstücksbesitz, Eigentumswohnungen, Immobilienkredite oder auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG).

Wer beispielsweise keine notarielle Generalvollmacht hat – sondern eine handgeschriebene Generalvollmacht – und später eine Immobilie erbt und dann geschäftsunfähig wird, hat durch eine handgeschriebene Generalvollmacht eine Teilvollmacht. Die handgeschriebene Generalvollmacht ist nutzlos, wenn es um die Immobilie geht.

Auch verheiratete Paare sollten darauf achten, dass eine eigene notarielle Generalvollmacht vorhanden ist. Ein Ehepartner kann nicht automatisch für den anderen Ehegatten handeln.

Wird der Ehemann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder z. B. einen Herzinfarkt auch geschäftsunfähig, dann sollte eine Generalvollmacht vorhanden sein.

Ist keine Generalvollmacht vorhanden, dann muss der geschäftsfähige Ehepartner die Betreuung beim Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) beantragen.

Nicht in jedem Fall erhält der Ehepartner die Betreuung. Und selbst wenn der Ehepartner die Betreuung erhält, dann muss der Partner oder auch der Ehepartner das Vermögen des Geschäftsunfähigen separat verwalten.

Wird eine Unfallinvaliditätsleitung beispielsweise fällig, dann darf der geschäftsfähige Partner (Betreuer) diese Leistung nicht für sich oder die Familie verwenden, es sei denn die Unfallversicherung hat bestimmte vertragliche Konstruktionen erfüllt oder es besteht eben eine Generalvollmacht.

Telefon: 07156 / 967 19 00

Neben der separaten Verwaltung des Vermögens und Eigentums vom Partner (egal ob Ehepartner oder Partner) muss dann auch jährlich eine Einnahme-Überschussrechnung und eine Vermögensübersicht bzw. Vermögensveränderungsbilanz erstellt werden,

Deshalb ist es besser, wenn ein Paar oder Ehepaar eine Generalvollmacht beim Notar beurkunden lässt.

Übrigens sollte auch für Kinder eine eigene beurkundete Generalvollmacht ab 18 erstellt werden. Bei einem Vermögen von 5.000 Euro kostet die Generalvollmacht etwa 100 Euro inkl. MWSt. (davon 45 Euro Netto Notargebühr, Rest Schreibgebühren und MWS.).

Die Generalvollmacht ab 18 ist deshalb wichtig, weil Eltern nur bis zum Ende des vollendeten 17. Lebensjahr für die Kinder entscheiden dürfen. Ab 18 ist Schluss.

Erleidet das Kind ab dem 18. vollendeten Lebensjahr einen Unfall oder Krankheit und ist nicht mehr geschäftsfähig, haben die Eltern keine Entscheidungsbefugnis.

Paare und Ehepaare im Todesfall

Stirbt ein Partner oder Ehepartner, dann ist entscheidend, ob

  • kein Testament
  • ein handgeschriebenes Testament
  • ein notariell beurkundetes Testament

vorhanden ist.

Erben ohne Testament

Wenn kein Testament vorhanden ist, geht die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der überlebende unverheiratete Partner erbt nichts!

Der verheiratete überlebende Ehepartner erbt teilweise. Wie viel der überlebende Ehepartner erbt, ist abhängig, ob Kinder und andere Verwandte noch leben.

Sind beispielsweise keine Kinder vorhanden, aber es leben noch die Eltern, dann haben die Eltern einen Erbanspruch. Könnten die Eltern noch auf den Erbanspruch verzichten, dann kann der überlebende (Ehe-)Partner auch vollständig erben. Ist aber eines der Eltern Pflegefall, dann ist der Verzicht regelmäßig nicht möglich.

Erben mit handgeschriebenen Testament

Hat das Ehepaar ein Testament handschriftlich – juristisch einwandfrei – verfasst, dann können sie sich zwar gegenseitig als Erben einsetzen, allerdings gibt es einen sogenannten Pflichtteil, den Kinder oder auch Eltern erben!

Sind die Eltern Pflegefall und das Sozialamt ist involviert, dann ist ein Erbverzicht auf den Pflichtteil durch die Kinder oder Eltern nicht mehr möglich. Ein Erbverzicht auf den Pflichtteil muss im Übrigen beim Notar beurkundet werden.

Oft besteht die irrige Auffassung, dass ein handgeschriebenes Testament ausreichend ist. In vielen Fällen kann ein handgeschriebenes Testament nicht nur falsch sein, sondern auch nicht preiswerter, als ein Testament vor dem Notar.

Wenn nur ein handgeschriebenes Testament vorhanden ist, dann wird im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren eines Erbscheines sind in gleicher Höhe wie die Gebühren bei einem Testament. Ist das heutige Vermögen sogar geringer als im späteren Todesfall, weil:

  • das Vermögen durch Ersparnisse
  • die Immobilienpreise ansteigen
  • man vielleicht selbst noch erbt,

dann ist der Erbschein vielleicht erheblich teurer.

Besteht ein notarielles Testament, dann ist im Todesfall auch kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung notwendig. Die Testamentseröffnung kostet 100 Euro.

Sofern jemand jedoch eine sehr kleine Rente hat, geringe Ersparnisse hat, nichts mehr erben wird und im Pflegefall das gesamte Vermögen dann aufgebraucht wäre, dann wäre das handschriftliche Testament inklusive Erbschein vielleicht nicht teurer, als ein Testament mit Testamentseröffnung.

Wenn es um die Themen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Testament geht, dann ist der Notfallordner – Vorsorgeordner ein hilfreiches Instrument durch viele umfangreiche Tipps.

90 verschiedene Versionen Notfallordner
für Arbeitnehmer, Rentner,
Beamte, Pensionäre,
Unternehmer, Selbstständige, Handwerker, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater