Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Steuerpflichtiger Rentenanteil steigt weiter
Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentnerinnen und Neurentner: Wer 2026 erstmals eine Rente bezieht, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2058 sind Renten zu 100% steuerpflichtig. Bereits laufende Renten bleiben von dieser Entwicklung unberührt.

#Rente #Steuern #