Autor: admin

Schock: Rentner muss 84000 Euro zurückzahlen – ein einziges Kreuz genügte für die Katastrophe

Ein Beitrag von Werner Hoffmann 
– Rentenexperte – 
www..Renten-Experte.de . 

Ein Fall aus Hessen sorgt bundesweit für Aufsehen – und zeigt drastisch, welche Folgen falsche Angaben im Rentenantrag haben können. Ein heute über 70-jähriger Mann muss rund 84 000 Euroan die Deutsche Rentenversicherungzurückzahlen. Der Grund: Er hatte im Antrag auf Altersrente nicht angegeben, dass er bereits seit Jahrzehnten eine Verletztenrente der Berufsgenossenschafterhielt.

Der Mann, Jahrgang 1949, bezog seit 2009 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Höhe von etwa 2.400 Euro monatlich. Zeitgleich lief seit 1967 eine Verletztenrente, die zum Zeitpunkt der Prüfung rund 1.260 Euro monatlichbetrug. Diese Information hätte zwingend im Rentenantrag auftauchen müssen – denn die Kombination beider Leistungen darf bestimmte Grenzbeträgenicht überschreiten.

Doch genau das passierte: Die Summe beider Renten lag deutlich über dem zulässigen Grenzwert. Erst als der Mann Jahre später eine Erhöhung der Unfallrente der Berufsgenossenschaft meldete, wurde die Rentenversicherung aufmerksam. Eine Prüfung ergab schließlich die massive Überzahlung.

Das Hessische Landessozialgerichtentschied eindeutig: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt. Die Frage nach einer laufenden Unfall- oder Verletztenrente sei im Formular klar und unmissverständlich gestellt gewesen. Eine Verjährung komme nicht in Betracht.

Damit bleibt die Forderung über 84 000 Euro bestehen.

Dieser Fall ist ein warnendes Beispiel dafür, wie wichtig vollständige Angabenbeim Ausfüllen von Renten- und Sozialleistungsanträgen sind. Fehler oder bewusstes Verschweigen können – selbst viele Jahre später – zu enormen finanziellen Konsequenzen führen.

Wichtige Hinweise für alle Rentenantragsteller:

  • Jede Unfall-, Verletzten- oder Erwerbsersatzleistung muss vollständig angegeben werden,
  • Änderungen – etwa eine Erhöhung der Unfallrente – müssen unverzüglich gemeldet werden,
  • Wird der Grenzbetrag überschritten, kann die Rentenversicherung Leistungen kürzen oder zurückfordern,
  • Rückforderungen können – wie hier – über viele Jahre rückwirkend verlangt werden.

Rentenexperte –

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Dass man eine Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung nicht immer akzeptieren muss, zeigt ein anderes Beispiel eindrucksvoll:

Ein älterer Mann aus Baden-Württemberg sollte von der Deutschen Rentenversicherung Bund rund 47.000 Eurozurückzahlen – angeblich, weil er beim Antrag auf Witwenrente seine eigene Altersrente verschwiegen habe.

Doch diese Darstellung hielt einer genaueren Prüfung nicht stand.

Als der Witwer die Witwenrente beantragte, befand er sich in einer Vorruhestandsregelung und bezog zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld – und zwar etwa ein Jahr lang. Er war noch kein Altersrentner.
Bei der Beantragung der Witwenrente hatte er ausdrücklich angegeben, dass er Arbeitslosengeld im Rahmen dieser Vorruhestandsregelung bezog.

Nachdem der Arbeitslosengeldbezug endete, stellte er den Antrag auf vorgezogene Altersrente.
Und genau dort tat er das, was ihm später vorgeworfen wurde, angeblich nicht getan zu haben:
Beim Antrag auf Altersrente gab er korrekt an, dass er bereits eine Witwenrente erhielt – inklusive der vollständigen Versicherungsnummer seiner verstorbenen Ehefrau.

Mit anderen Worten:
Der Mann hatte alle relevanten Daten offen gelegt. Es gab keinerlei Verschweigen, keine Täuschung und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstellte ihm dennoch grobe Fahrlässigkeit und forderte das Geld zurück.
Der Widerspruch blieb erfolglos.

Daraufhin zog der Betroffene vor das Sozialgericht Stuttgart.

Die Rentenversicherung argumentierte dort mit 32 Urteilen, die Rückforderungen bestätigten.
Der Kläger verlangte Einsicht in alle Entscheidungen.

Zunächst behauptete die DRV Bund, die Urteile seien „vor der mündlichen Verhandlung nicht verfügbar“.
Als jedoch angekündigt wurde, diesen Vorgang öffentlich zu machen, stellte die DRV plötzlich innerhalb weniger Stunden alle 32 Entscheidungen bereit.

Rentenexperte Werner Hoffmann . 

Das Ergebnis dieser Prüfung war bemerkenswert:
Zwar betrafen alle Urteile Fälle von Witwenrenten – jedoch waren die Hintergründe völlig unterschiedlich.
Einmal ging es darum, dass ein 80-jähriger Rentner seine Einkünfte aus einer Selbstständigkeit nicht angegeben hatte,
in einem anderen Fall hatte ein Altersrentner seine weiterführende Beschäftigung als Arbeitnehmer verschwiegen,
in einem weiteren Verfahren wurde beanstandet, dass ein Rentner bei der neuen Witwenrente (55 %) seine betriebliche Altersversorgung nicht angegeben hatte,
und in einem weiteren Urteil war es die verschwiegenen Verletztenrente, die zur Rückforderung führte.

Es fehlte also jede Vergleichbarkeit.

Das Sozialgericht Stuttgart gab dem Kläger Recht.

Die DRV Bund legte Berufung beim Landessozialgericht Stuttgart ein.
Doch bereits in der kurzen Erörterungteilte das Gericht der Rentenversicherung mit, dass die Berufung zwar angenommen werde, man aber „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erneut verlieren“ werde.

Daraufhin zog die DRV Bund ihre Berufung zurück.
Der Mann musste keinen Cent zurückzahlen.

Dieses Beispiel zeigt deutlich:
Nicht jede Rückforderung der Rentenversicherung ist rechtmäßig.
Wer sauber gearbeitet und alle Angaben korrekt gemacht hat, sollte immer prüfen, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnt.

Bei der ersten Prüfung kann hier natürlich nicht die Deutsche Rentenversicherung selbst als Ansprechpartner genutzt werden – denn sie ist die Gegenseite.
Stattdessen sollte man sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht, der auf die gesetzliche Rente spezialisiert ist, oder an einen unabhängigen Rentenberaterwenden (zugelassen und registriert durch das Bundesjustizministerium).

Quellen & Aktenzeichen:
Hessisches Landessozialgericht, Aktenzeichen L 5 R 121/23; ergänzende Presseberichte und Gerichtsangaben.

#Rente #Rückforderung #Sozialversicherung #Unfallrente #Rentenversicherung

BMW-MILLIONENWAHN: WIE SÖDER, AIWANGER UND SCHNIEDER 273 MIO. EURO VERBRENNEN

Ein Beitrag von

Martin Jenrischik

Schneider, Söder und Aiwanger schenken BMW 273 Millionen Euro

Der Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat nicht nur die falsche Abschaffung der Luftverkehrsabgabe durchgesetzt (worüber sich Jens Spahn freut), sondern schmeißt auch in Richtung Wasserstoff-PKW das Steuergeld zum Fenster heraus.

Global werden mittlerweile mehr Ferraris als H₂-Fahrzeuge verkauft, hat Christian Stöcker in seiner SPIEGEL-Kolumne beschrieben. Das ficht BMW und auch Schnieder, Söder und Aiwanger natürlich nicht an. BMW behauptet, 2028 den BMW iX5 Hydrogen „in Serie“ auf den Markt bringen zu wollen.
Und was machen Schnieder, Söder und Aiwanger? Sie sponsern das traurige Schauspiel mit satten 273 Millionen Euro.

Pikant: Aiwanger durfte den BMW vor einer Weile als Prototyp fahren. Die Zahlen hierzu sind mehr als pikant. So legte das Fahrzeug zwischen Juni und September 2023 im Rahmen eines Nutzertests gegen Vergütung ziemlich genau 25.738 Kilometer zurück.

Dabei wurden 432,03 Kilogramm Wasserstoff verbraucht. Die Tankkosten lagen bei erschwinglichen 5.949,17 Euro.
Macht also bei einem Durchschnittsverbrauch von 1,678 kg/100 km exakt 23,11 Euro pro 100 Kilometer.

2024 wurden 13.000 Wasserstoffautos verkauft. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres schrumpfte der Markt für entsprechende Fahrzeuge um 27 Prozent, schreibt Christian Stöcker.

Fun Fact: In Deutschland werden Wasserstofftankstellen abgebaut. Derzeit gibt es noch 73. Auch die einzige in Aiwangers Wahlkreis.

Doch damit nicht genug totes Pferd-Reiten durch Aiwanger:
In Kürze werden wir ein Förderprogramm für Wasserstoff-Lkw mit einem Umfang von 35 Millionen Euro starten. Förderfähig werden Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen sein.
Auch der Markt für LKW hat sich weitestgehend für vollelektrische Antriebe entschieden.

Söder, Aiwanger und Schnieder machen Politik an den Realitäten vorbei. Steuergeld-Verschwendung pur.

#Elektromobilität #Schwarzbuch #Steuergeld #BMW #Verkehrspolitik

Notfallordner – Wer war der Erfinder?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Renten-Experte.de

Der Begriff Notfallordner ist heute vielen Menschen ein vertrauter Ausdruck.

Gemeint ist ein übersichtliches, leicht verständliches und umfassendes System zur Vorsorge, das alle wichtigen Unterlagen, Vollmachten, medizinischen Informationen, finanziellen Daten und persönlichen Festlegungen in geordneter Form zusammenführt.

Doch nur wenige wissen, wer dieses Konzept in seiner modernen und vollständigen Form ursprünglich entwickelt hat.

Die Entstehung des ersten vollständigen Notfallordners

Bereits in den 1990er-Jahren gab es einzelne Mappen und Teillösungen für medizinische Daten, Versicherungen oder wichtige Dokumente. Aber ein ganzheitliches System, das alle Lebensbereiche abdeckt, existierte bis dahin nicht.

Im Jahr 1999 entwickelten Werner Hoffmann sen. und Werner Hoffmann jun. erstmals ein vollständiges Gesamtkonzept, das weit über eine reine Dokumentensammlung hinausging: einen Notfallordner, der medizinische, rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorsorgethemen in einem einzigen, durchdachten Werk vereint.

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Notfallmappe #Vorsorgemappe

Dieses Konzept war neu, umfassend und einzigartig – und wurde zur Grundlage für viele spätere Notfallordner in Deutschland.

Der Hintergrund der Entwickler

Die besondere Stärke des Notfallordners lag in der Kombination der Fachkompetenzen von Vater und Sohn:

Werner Hoffmann sen.
– langjährige Tätigkeit in der Krankenbetreuungs-Fachabteilung einer gesetzlichen Krankenkasse,
– fundierte Erfahrung in Pflege, Krankheitsfällen, Totenscheinen und medizinischen Abläufen,
– Praxiswissen aus unzähligen Beratungssituationen mit Versicherten und Angehörigen.

Werner Hoffmann jun.
– Ausbildung zum Versicherungskaufmann (u. a. private Krankenversicherung, Pflege, Berufsunfähigkeit, Vorsorge),
– Seniorenberater,
– Generationenberater (IHK),
– Fachwirt für Marketing,
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH),
– bestandene Sachkundeprüfung zum Rentenberater nach RDG (theoretischer Teil).

Durch dieses außergewöhnliche Doppel-Know-how entstand ein Werk, das alle Lebensbereiche abbildet – nicht nur Unterlagen, sondern auch klare Hinweise, Checklisten, Formulare, Praxistipps und Szenarien für Angehörige.

Die erste Veröffentlichung im Internet

Im Jahr 2003 wurde der Notfallordner erstmals vollständig online unter

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

veröffentlicht.

Damit war er der erste umfassende Gesamt-Notfallordner in Deutschland, noch bevor das Thema „Vorsorgeordner“ in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde.

Kostenfreie Bereitstellung und soziale Verantwortung

Von 1999 bis 2008 stellten die Entwickler den kompletten Notfallordner einem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung.

Seitdem wurde der Ordner über 300.000 Mal heruntergeladen.

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Notfallmappe #Vorsorgemappe

Das Ziel war und ist:

Jeder Mensch soll Zugang zu guter Vorsorge erhalten – unabhängig von seiner finanziellen Situation.

Über 90 Versionen für unterschiedliche Berufsgruppen

Im Laufe der Jahre entstanden über 90 spezialisierte Varianten des Notfallordners, darunter zum Beispiel:

  • Angestellte & Rentner,
  • Beamte & Pensionäre,
  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufe,
  • Selbstständige & Freiberufler,
  • Unternehmer & Handwerksbetriebe (zulassungspflichtig und zulassungsfrei),
  • Architekten und Ingenieure.

Diese Vielfalt zeigt:

Der Notfallordner wurde kontinuierlich weiterentwickelt – immer mit dem Ziel, Menschen in jeder Lebenssituation bestmöglich zu unterstützen.

Warum ein Notfallordner so wichtig ist

Ein Notfall, eine schwere Krankheit, ein Unfall oder ein plötzlicher Todesfall bringt Angehörige oft in eine Situation der Überforderung. Ohne klare Vorsorgeunterlagen drohen Verzögerungen, rechtliche Probleme und finanzielle Risiken.

Der Notfallordner bietet genau dafür:

  • Klarheit,
  • Struktur,
  • Handlungssicherheit,
  • Übersicht,
  • sofortige Einsetzbarkeit im Ernstfall.

Er hilft Familien, Paaren, Alleinstehenden, Senioren, Unternehmern und Angehörigen gleichermaßen.

Resümee

Der moderne Notfallordner ist keine spontane Erfindung, sondern das Ergebnis jahrelanger Facharbeit zweier Experten. Seit über zwei Jahrzehnten gilt er als maßgebender Standard für private und berufliche Vorsorgeunterlagen.

Mit seiner Kombination aus Praxisnähe, Erfahrung, Struktur und Verständlichkeit hat er sich zu einem der meistgenutzten Vorsorgeordner in Deutschland entwickelt – und bleibt bis heute ein unverzichtbares Instrument für eine sichere Zukunft.

Der Staat wollte ihm einfach einen Vertreter aufzwingen – doch der BGH stoppt diese Praxis mit einem historischen Urteil

Ein Beitrag von

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann.

Darf ein Sozialamt bestimmen, wer Sie vertreten soll – selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen?
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof 2025 klar beantwortet. Mit dem Beschluss vom 13.08.2025 (Az. XII ZB 285/25) stellte er fest: Eine Zwangsvertretung ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Der Wille der Betroffenen steht unter verfassungsrechtlichem Schutz.

Der Fall betrifft einen Mann (Jahrgang 1983), der unbefristete Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bezieht. Die Stadt verweigerte 2022 die Weiterbewilligung mit dem Vorwurf fehlender Mitwirkung. Doch das LSG NRW * stoppte die Leistungskürzung: Eine Versagung nach § 66 SGB I sei unzulässig, solange nicht geprüft wurde, ob eine Vertretung erforderlich ist – besonders, wenn eine psychische Erkrankung die Mitwirkung einschränken könnte.

Daraufhin beantragte die Stadt beim Betreuungsgericht die Bestellung einer Vertreterin. Das Amtsgericht Münster gab dem statt. Die Beschwerde des Mannes scheiterte beim LG Münster** das bestätigte, ohne ausreichend zu prüfen, ob er einen freien Willen bilden oder selbst eine Vertrauensperson benennen konnte.

Der BGH hob diese Entscheidung schließlich auf. Er stellte klar:
Eine Vertretung darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer Vertretung zu verstehen und seinen Willen zu bilden.
Bloße Zweifel reichen nicht – es braucht ein fachlich fundiertes Sachverständigengutachten.

Außerdem betonte der BGH:
Eine Vertretung darf nicht pauschal, sondern nur für konkret benannte Verwaltungsverfahren erfolgen.
Und: Gerichte müssen prüfen, ob der Betroffene selbst jemanden bevollmächtigen möchte. Im Fall hatte der Mann erklärt, seine Schwester – Juristin – könne ihn vertreten. Das wurde jedoch ignoriert.

Diese Entscheidung stärkt das Selbstbestimmungsrecht im Sozialrecht massiv.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Handlungsfähigkeit, solange sie einen freien Willen bilden können. Behörden dürfen niemandem eine Vertreterin aufzwingen, nur weil Abläufe vereinfacht werden sollen.

Wer Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält damit ein klares Signal:
Ihr Wille zählt – und Behörden müssen ihn respektieren.

www.Renten-Experte.de

Auch hier wird wieder deutlich, wie wichtig der Notfallordner von

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Notfallmappe #Vorsorgemappe

www.not-fallordner.de

mit allen Originalvollmachten ist.

#Sozialrecht #Grundsicherung #Selbstbestimmung #BGH2025 #Not-fallordner.de

*LSG NRW (Urteil S.unten) vom 28.04.2023 – L 12 SO 241/22)

**Beschluss vom 23.01.2024 – 5 T 564/23)

#Sozialrecht #Grundsicherung #Selbstbestimmung #BGH2025 #Not-fallordner.de

Notfallordner – Wer war der Erfinder?

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Notfallordner

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht. 

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, 

sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Notfallordner Vorsorgeordner

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. 

So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. 

Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner 

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.
Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/?ngt=w7e891a10232cada1067318732824574

Das handgeschriebene Testament ist oft das teuerste Testament

Nicht nur aus rechtlicher Sicht ist das selbst verfasste oder handgeschriebene Testament meist die teuerste Variante

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Generationenberater
Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
www.bAV-Experte.de
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Ob ein Testament in handschriftlicher Form oder ein notariell beurkundetes Testament erstellt wird, ist nicht nur Geschmacksache.

Kosten beachten
„Viele meinen, dass das handgeschriebene Testament preiswerter wäre“. Dies ist jedoch meist ein großer Irrtum!

Grund:
Wurde ein handschriftliches Testament erstellt, ist später ein Erbschein regelmäßig notwendig.
Die Gebühren eines Erbscheins sind etwa in der Höhe, wie wenn zu diesem Zeitpunkt ein Testament beim Notar erstellt wird.
Wurde hingegen Jahre zuvor ein Testament notariell beurkundet, dann ist im Todesfall nur eine Testamentseröffnung notwendig. Mit rund 100 Euro ist die Testamentseröffnung zum einen erheblich günstiger und zum zweiten erhält man die Testamentseröffnung schneller, als einen Erbschein.

Notfallordner Notfallordner-Vorsorgeordner Not-Fallordner.de

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich:
Bei der notariellen Beurkundung kostet der ein Wohneigentum 300.000 €. Auf dem Objekt waren zu diesem Zeitpunkt noch 200.000 € Schulden vorhanden. Die Gebührenberechnung bei der notariellen Beurkundung sieht vor, dass der Wert der Immobilie abzüglich 50 % der Schuldverpflichtung als Grundlage angesehen wird. Somit berechnet sich die Gebühr beim Notar aus 300.000 € abzüglich 100.000 € = 200.000 €.

Jahre später ist diese Immobilie bereits 500.000 € wert und die Immobilie ist schuldenfrei. Die Gebühren für den Erbschein errechnen sich dann aus 500.000 Euro.

Es werden also Gebühren aus 300.000 Euro beim Erbschein eingespart.

Anders würde es natürlich aussehen, wenn das Vermögen durch einen Pflegefall aufgebraucht wird oder das Objekt zuvor durch Nießbrauchrecht oder lebenslanges Nutzungsrecht der Wohnimmobilie übertragen wurde.

Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Tipps auch im Notfallordner-Vorsorgeordner enthalten —>

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.phpVeröffentlicht amAutorwehodiKategorien#Demokratie#Erbschein#Notfallmappe#Notfallordner#Recht und #Steuern#Testament#TestamentseröffnungSchlagwörter#Erbschein#Generalvollmacht#Generationenberater#Notfallmappe#Notfallordner#Testament#Testamentseröffnung#Vorsorgemappe#VorsorgeordnerVorsorgevollmacht

Der Notfallordner: Ihre Vorsorge für unvorhergesehene Ereignisse

Alles immer im Griff

In unserem hektischen Alltag denken die meisten von uns ungern über schwierige Situationen nach, die eintreten könnten, wenn wir plötzlich handlungsunfähig werden oder versterben. Doch die Realität ist, dass Unfälle, Krankheiten oder andere unerwartete Ereignisse jederzeit eintreten können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Ein unverzichtbares Instrument für diese Vorsorge ist der Notfallordner.

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Warum ist ein Notfallordner wichtig?

Ein Notfallordner ist ein Dokument, das alle wichtigen Informationen und Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort bündelt. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, eines Unfalls oder des eigenen Ablebens bietet der Notfallordner eine wichtige Orientierungshilfe für Angehörige und Bevollmächtigte. Er ermöglicht es diesen, schnell auf relevante Informationen zuzugreifen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Ein Notfallordner bietet nicht nur praktische Unterstützung in Krisensituationen, sondern verhindert auch potenzielle Probleme und Streitigkeiten, die entstehen können, wenn wichtige Unterlagen und Informationen nicht leicht zugänglich sind. Zudem kann ein gut strukturierter Notfallordner dazu beitragen, Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen, Vermögensverwaltung und Nachlassregelung klar und eindeutig festzuhalten.

Inhaltsverzeichnis Notfallordner

Was sollte im Notfallordner enthalten sein?

Ein umfassender Notfallordner sollte verschiedene Kategorien von Dokumenten und Informationen enthalten. Dazu gehören:

  1. Persönliche Dokumente: Hierzu zählen Ausweispapiere wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein, aber auch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsurkunden.
  2. Finanzunterlagen: Dazu gehören Bankunterlagen, Kreditkarteninformationen, Versicherungspolicen, Hypothekenverträge, Aktienzertifikate, Renten- und Pensionsunterlagen sowie Informationen zu laufenden Verträgen und Abonnements.
  3. Gesundheitsdokumente: Hierzu zählen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Krankenversicherungsinformationen, Medikamentenpläne, Arzt- und Behandlungsunterlagen sowie Kontaktdaten von Ärzten und medizinischen Fachkräften.
  4. Testament und Vollmachten: Ein Notfallordner sollte auch Ihr Testament, Ihre Generalvollmacht und Ihre Vorsorgevollmacht enthalten. Diese Dokumente regeln, wer im Ernstfall für Sie handeln darf und wie Ihr Vermögen verteilt werden soll.
  5. Immobilienunterlagen: Falls Sie Immobilien besitzen, sollten entsprechende Dokumente wie Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Mietverträge und Hypothekenurkunden im Notfallordner enthalten sein.
  6. Weitere wichtige Informationen: Dazu gehören beispielsweise Passwörter für Online-Konten, Informationen zu Haustieren, Anweisungen für den digitalen Nachlass und Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern wie Anwälten, Finanzberatern und Vertrauenspersonen.

Fazit

Ein Notfallordner ist ein unverzichtbares Instrument, um für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen und Ihre Angelegenheiten im Ernstfall zu regeln. Indem Sie rechtzeitig einen Notfallordner erstellen und regelmäßig aktualisieren, geben Sie sich selbst und Ihren Angehörigen ein Stück Sicherheit und Gewissheit in unsicheren Zeiten. Investieren Sie daher die Zeit und Mühe, um einen Notfallordner zu erstellen – es könnte sich als eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens erweisen.

Einen Notfallordner für alle Gruppen gibt es im Übrigen nicht. Schon durch die berufliche Tätigkeit gibt es erhebliche Abweichungen. Aber auch, wer bereits im Ruhestand ist, muss hier unterschiedliche Bereiche beachten.

Deshalb gibt es den Notfallordner von Notfallordner-Vorsorgeordnerin über 90 verschiedenen Versionen.

Notfallordner Vorsorgeordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php
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Notfallordner Beamte – Vorsorgevollmacht und Beihilfeverordnung

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Weitere Informationen –> www.notfallordner-beamte.de

Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.

Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.

Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:

– EU-Beamten

– Bundesbeamte

– Landesbeamte

– Kommunalbeamte

geachtet werden.

Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.

Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.

Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.

Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte

Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder
Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder

Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund
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– Wenn eine vorzeitige Rückreise nötig ist, bleiben Sie ohne Reiseversicherung normalerweise auf den Kosten für ungenutzte Reiseleistungen und für Ihr neues Rückreiseticket sitzen.

– In vielen Reisversicherungen ist auch eine Gepäckversicherung inklusive – die greift zum Beispiel, wenn Ihr Gepäck gestohlen wird oder die Fluggesellschaft es nach dem Transport nicht mehr auffinden kann.

Deinen Versicherungsschutz kannst Du schon ab 5 Euro im Monat erhalten.

Wo und wie beantragen?

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oder per E-Mail:

—> mailto:Werner.Hoffmann@debeka.de

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Top-Tipp 3

Notfallordner für wichtige Unterlagen, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Testament

Jedes Jahr gibt es Menschen, die ausgerechnet im Urlaub oder mit der Pensionierung einen Herzinfarkt erleiden.

Kein Wunder. Die Anspannung ist gelöst und der Körper wird lockerer und angreifbarer.

Eine der wichtigsten Vorsorgen sind beurkundete Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht (ggf. Organspenderausweis, Patientenverfügung) und auf jeden Fall auch ein notarielles Testament.

Durch die Generalvollmacht kann eine andere Person handeln. Sollten Ihre Kinder 18Plus sein, müssen diese Kinder auch eine Generalvollmacht mit den Eltern als Bevollmächtigte am besten beim Notar erstellen. Ansonsten können Sie Ihren Kindern im Ernstfall nicht helfen.

Wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind hier noch zwei Hinweise:

A) Lassen Sie auch für Ihre minderjährigen Kinder eine Ausfertigung jetzt schon bestellen, die zB ab 18 gilt. So sparen Sie später erneute Gebühren.

B) Beim Testament sollte unbedingt auch an eine Sorgerechtverfügung gedacht werden.

Tipp zum Testament

Bei einem Testament sollten Sie nicht an den Gebühren sparen und ein beurkundetes Testament beim Notar machen. Sie bezahlen dann die Notargebühren aus dem Vermögen (abzüglich 50% der Schulden). Im Todesfall wird kein teurer Erbschein benötigt, sondern nur eine Testamentseröffnungsgebühr von derzeit 100 €.

Bei einem Vermögen von beispielsweise 175.000 € werden beim Erbschein schon rund 800 € fällig.

Haben Sie jetzt ein Vermögen von 175.000 €, dann werden von dem Vermögen bei der Berechnung der Testamentsgebühren 50% der Schulden abgezogen.

Bei einer Immobilie sieht der Notar bzw. Notarvertreter, dass Sie eine Immobilie haben leicht im Grundbuch,

Das Übrige Vermögen kann er nicht einsehen. Hier ist er auf Ihre Angaben angewiesen.

Und jetzt viel Spaß noch im Urlaub und bei der Urlaubsvorbereitung.

Pellets soll plötzlich umweltschädlich sein? – Hier der Grund

Pellet sollen jetzt umweltschädlich sein. Warum? Hier die Erklärung:—>

Pellets wird aus #Holz gewonnen. Wenn so viel Holz abgebaut wird, wie nachwächst ist das ja ok.

NUR —> Inzwischen wird #Holz kriminell abgebaut.

Beispiel Rumänien. Die #Holzmafia schlägt Holz, zahlt #keine #Exportsteuern und führt es mit falschen Papieren wieder ein.

Der Staat kann dann durch fehlende Exporteinnshmen weniger aufforsten.

Das ist besonders auch in Russland der Fall.

Das Holz aus #Russland wird über #Kasachstan und #Georgien nach #Europa eingeführt und eine Aufforstung fehlt.

Als Folge taut der Permafrost auf.
Die CO2-Bilanz wird dadurch explodieren.

Putin ist das egal.
Wenn die Aufforstung – also neue Waldfläche im gleichen Tempo ausgeglichen wäre, dann wäre der Holzabbau auch nicht umweltschädlich. Man muss jedoch wissen, dass ein neuer Baum erst nach 30-80 Jahren wieder die gleiche Menge an CO2 aufnimmt, als der alte gefällte Baum freigibt.

Zu viel Holz verbrauchen, ist umweltschädlich!

Dies gilt im Übrigen auch verstärkt für die #Papierindustrie!
Der #onlinehandel läßt die Verpackungsindustrie explodieren.

Alle 2 Jahre verdoppelt sich die Nutzung von Kartonagen.

Und diese Entwicklung macht eben auch die Pelletnutzung inzwischen schädlich.
Aber dies interessiert natürlich nicht die #AfD, oder auch nicht #Alice #Weidel oder #Monika #Gruber.

Alle Drei verbindet nur eines Hetze gegen Deutschland, Hetze gegen alles auf emotionaler Ebene.

Alle Drei stiften zur selektiven Wahrnehmung an, ohne auch nur im geringsten konstruktive – wissenschaftlich untermauerte – Vorschläge zu präsentieren.

Es erinnert sehr an Deutschland 1929-1933 als Vorboten von Hitlers Machtergreifung.