Tag: 22. November 2025

BMW-MILLIONENWAHN: WIE SÖDER, AIWANGER UND SCHNIEDER 273 MIO. EURO VERBRENNEN

Ein Beitrag von

Martin Jenrischik

Schneider, Söder und Aiwanger schenken BMW 273 Millionen Euro

Der Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat nicht nur die falsche Abschaffung der Luftverkehrsabgabe durchgesetzt (worüber sich Jens Spahn freut), sondern schmeißt auch in Richtung Wasserstoff-PKW das Steuergeld zum Fenster heraus.

Global werden mittlerweile mehr Ferraris als H₂-Fahrzeuge verkauft, hat Christian Stöcker in seiner SPIEGEL-Kolumne beschrieben. Das ficht BMW und auch Schnieder, Söder und Aiwanger natürlich nicht an. BMW behauptet, 2028 den BMW iX5 Hydrogen „in Serie“ auf den Markt bringen zu wollen.
Und was machen Schnieder, Söder und Aiwanger? Sie sponsern das traurige Schauspiel mit satten 273 Millionen Euro.

Pikant: Aiwanger durfte den BMW vor einer Weile als Prototyp fahren. Die Zahlen hierzu sind mehr als pikant. So legte das Fahrzeug zwischen Juni und September 2023 im Rahmen eines Nutzertests gegen Vergütung ziemlich genau 25.738 Kilometer zurück.

Dabei wurden 432,03 Kilogramm Wasserstoff verbraucht. Die Tankkosten lagen bei erschwinglichen 5.949,17 Euro.
Macht also bei einem Durchschnittsverbrauch von 1,678 kg/100 km exakt 23,11 Euro pro 100 Kilometer.

2024 wurden 13.000 Wasserstoffautos verkauft. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres schrumpfte der Markt für entsprechende Fahrzeuge um 27 Prozent, schreibt Christian Stöcker.

Fun Fact: In Deutschland werden Wasserstofftankstellen abgebaut. Derzeit gibt es noch 73. Auch die einzige in Aiwangers Wahlkreis.

Doch damit nicht genug totes Pferd-Reiten durch Aiwanger:
In Kürze werden wir ein Förderprogramm für Wasserstoff-Lkw mit einem Umfang von 35 Millionen Euro starten. Förderfähig werden Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen sein.
Auch der Markt für LKW hat sich weitestgehend für vollelektrische Antriebe entschieden.

Söder, Aiwanger und Schnieder machen Politik an den Realitäten vorbei. Steuergeld-Verschwendung pur.

#Elektromobilität #Schwarzbuch #Steuergeld #BMW #Verkehrspolitik

Notfallordner – Wer war der Erfinder?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Renten-Experte.de

Der Begriff Notfallordner ist heute vielen Menschen ein vertrauter Ausdruck.

Gemeint ist ein übersichtliches, leicht verständliches und umfassendes System zur Vorsorge, das alle wichtigen Unterlagen, Vollmachten, medizinischen Informationen, finanziellen Daten und persönlichen Festlegungen in geordneter Form zusammenführt.

Doch nur wenige wissen, wer dieses Konzept in seiner modernen und vollständigen Form ursprünglich entwickelt hat.

Die Entstehung des ersten vollständigen Notfallordners

Bereits in den 1990er-Jahren gab es einzelne Mappen und Teillösungen für medizinische Daten, Versicherungen oder wichtige Dokumente. Aber ein ganzheitliches System, das alle Lebensbereiche abdeckt, existierte bis dahin nicht.

Im Jahr 1999 entwickelten Werner Hoffmann sen. und Werner Hoffmann jun. erstmals ein vollständiges Gesamtkonzept, das weit über eine reine Dokumentensammlung hinausging: einen Notfallordner, der medizinische, rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorsorgethemen in einem einzigen, durchdachten Werk vereint.

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Dieses Konzept war neu, umfassend und einzigartig – und wurde zur Grundlage für viele spätere Notfallordner in Deutschland.

Der Hintergrund der Entwickler

Die besondere Stärke des Notfallordners lag in der Kombination der Fachkompetenzen von Vater und Sohn:

Werner Hoffmann sen.
– langjährige Tätigkeit in der Krankenbetreuungs-Fachabteilung einer gesetzlichen Krankenkasse,
– fundierte Erfahrung in Pflege, Krankheitsfällen, Totenscheinen und medizinischen Abläufen,
– Praxiswissen aus unzähligen Beratungssituationen mit Versicherten und Angehörigen.

Werner Hoffmann jun.
– Ausbildung zum Versicherungskaufmann (u. a. private Krankenversicherung, Pflege, Berufsunfähigkeit, Vorsorge),
– Seniorenberater,
– Generationenberater (IHK),
– Fachwirt für Marketing,
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH),
– bestandene Sachkundeprüfung zum Rentenberater nach RDG (theoretischer Teil).

Durch dieses außergewöhnliche Doppel-Know-how entstand ein Werk, das alle Lebensbereiche abbildet – nicht nur Unterlagen, sondern auch klare Hinweise, Checklisten, Formulare, Praxistipps und Szenarien für Angehörige.

Die erste Veröffentlichung im Internet

Im Jahr 2003 wurde der Notfallordner erstmals vollständig online unter

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

veröffentlicht.

Damit war er der erste umfassende Gesamt-Notfallordner in Deutschland, noch bevor das Thema „Vorsorgeordner“ in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde.

Kostenfreie Bereitstellung und soziale Verantwortung

Von 1999 bis 2008 stellten die Entwickler den kompletten Notfallordner einem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung.

Seitdem wurde der Ordner über 300.000 Mal heruntergeladen.

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Das Ziel war und ist:

Jeder Mensch soll Zugang zu guter Vorsorge erhalten – unabhängig von seiner finanziellen Situation.

Über 90 Versionen für unterschiedliche Berufsgruppen

Im Laufe der Jahre entstanden über 90 spezialisierte Varianten des Notfallordners, darunter zum Beispiel:

  • Angestellte & Rentner,
  • Beamte & Pensionäre,
  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufe,
  • Selbstständige & Freiberufler,
  • Unternehmer & Handwerksbetriebe (zulassungspflichtig und zulassungsfrei),
  • Architekten und Ingenieure.

Diese Vielfalt zeigt:

Der Notfallordner wurde kontinuierlich weiterentwickelt – immer mit dem Ziel, Menschen in jeder Lebenssituation bestmöglich zu unterstützen.

Warum ein Notfallordner so wichtig ist

Ein Notfall, eine schwere Krankheit, ein Unfall oder ein plötzlicher Todesfall bringt Angehörige oft in eine Situation der Überforderung. Ohne klare Vorsorgeunterlagen drohen Verzögerungen, rechtliche Probleme und finanzielle Risiken.

Der Notfallordner bietet genau dafür:

  • Klarheit,
  • Struktur,
  • Handlungssicherheit,
  • Übersicht,
  • sofortige Einsetzbarkeit im Ernstfall.

Er hilft Familien, Paaren, Alleinstehenden, Senioren, Unternehmern und Angehörigen gleichermaßen.

Resümee

Der moderne Notfallordner ist keine spontane Erfindung, sondern das Ergebnis jahrelanger Facharbeit zweier Experten. Seit über zwei Jahrzehnten gilt er als maßgebender Standard für private und berufliche Vorsorgeunterlagen.

Mit seiner Kombination aus Praxisnähe, Erfahrung, Struktur und Verständlichkeit hat er sich zu einem der meistgenutzten Vorsorgeordner in Deutschland entwickelt – und bleibt bis heute ein unverzichtbares Instrument für eine sichere Zukunft.

Der Staat wollte ihm einfach einen Vertreter aufzwingen – doch der BGH stoppt diese Praxis mit einem historischen Urteil

Ein Beitrag von

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann.

Darf ein Sozialamt bestimmen, wer Sie vertreten soll – selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen?
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof 2025 klar beantwortet. Mit dem Beschluss vom 13.08.2025 (Az. XII ZB 285/25) stellte er fest: Eine Zwangsvertretung ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Der Wille der Betroffenen steht unter verfassungsrechtlichem Schutz.

Der Fall betrifft einen Mann (Jahrgang 1983), der unbefristete Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bezieht. Die Stadt verweigerte 2022 die Weiterbewilligung mit dem Vorwurf fehlender Mitwirkung. Doch das LSG NRW * stoppte die Leistungskürzung: Eine Versagung nach § 66 SGB I sei unzulässig, solange nicht geprüft wurde, ob eine Vertretung erforderlich ist – besonders, wenn eine psychische Erkrankung die Mitwirkung einschränken könnte.

Daraufhin beantragte die Stadt beim Betreuungsgericht die Bestellung einer Vertreterin. Das Amtsgericht Münster gab dem statt. Die Beschwerde des Mannes scheiterte beim LG Münster** das bestätigte, ohne ausreichend zu prüfen, ob er einen freien Willen bilden oder selbst eine Vertrauensperson benennen konnte.

Der BGH hob diese Entscheidung schließlich auf. Er stellte klar:
Eine Vertretung darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer Vertretung zu verstehen und seinen Willen zu bilden.
Bloße Zweifel reichen nicht – es braucht ein fachlich fundiertes Sachverständigengutachten.

Außerdem betonte der BGH:
Eine Vertretung darf nicht pauschal, sondern nur für konkret benannte Verwaltungsverfahren erfolgen.
Und: Gerichte müssen prüfen, ob der Betroffene selbst jemanden bevollmächtigen möchte. Im Fall hatte der Mann erklärt, seine Schwester – Juristin – könne ihn vertreten. Das wurde jedoch ignoriert.

Diese Entscheidung stärkt das Selbstbestimmungsrecht im Sozialrecht massiv.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Handlungsfähigkeit, solange sie einen freien Willen bilden können. Behörden dürfen niemandem eine Vertreterin aufzwingen, nur weil Abläufe vereinfacht werden sollen.

Wer Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält damit ein klares Signal:
Ihr Wille zählt – und Behörden müssen ihn respektieren.

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Auch hier wird wieder deutlich, wie wichtig der Notfallordner von

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www.not-fallordner.de

mit allen Originalvollmachten ist.

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*LSG NRW (Urteil S.unten) vom 28.04.2023 – L 12 SO 241/22)

**Beschluss vom 23.01.2024 – 5 T 564/23)

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